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RAUCHVERBOTE: Ausnahmen für Schauspieler und Kneipen

ALLES THEATERSeit 2007 ist Rauchen im öffentlichen Raum fast nur noch unter freiem Himmel erlaubt. Durch das Nichtraucherschutzgesetz sind Zigaretten in öffentlichen Einrichtungen und in Kultur- und Freizeiteinrichtungen tabu.

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ALLES THEATER

Seit 2007 ist Rauchen im öffentlichen Raum fast nur noch unter freiem Himmel erlaubt. Durch das Nichtraucherschutzgesetz sind Zigaretten in öffentlichen Einrichtungen und in Kultur- und Freizeiteinrichtungen tabu. Die Zeiten, in denen im Theater geraucht werden konnte, sind also vorbei – außer auf der Bühne, hier greife eine Ausnahme, sagte eine Sprecherin der Senatsgesundheitsverwaltung. Comedian Reinald Grebe nutzte das einst und richtete im Tipi einen Rauchertisch für Zuschauer auf der Bühne ein. Im Kino International darf zumindest bei Premierenfeiern noch gepafft werden, nicht aber im Tagesbetrieb.

QUALMSTÄTTE

In Gaststätten gilt zwar grundsätzlich auch das Nichtraucherschutzgesetz, doch auch hier gibt es Ausnahmen. Wenn in einer Kneipe keine Speisen zubereitet werden, sie nicht größer als 75 Quadratmeter ist und nur Erwachsene Zutritt haben, darf geraucht werden. Wirte dürfen ebenso Raucherräume einrichten wie Diskotheken und Clubs. Rauchen auf der Tanzfläche ist zwar verboten, die  Realität sieht aber oft verqualmter aus.

HEISSE LUFT

Rigoroser wird ein Verstoß im Flugzeug geahndet. Rauchen auf der Flugzeugtoilette kostet rund 200 Euro, in den USA geht es bis zu Haftstrafen. 2007 wollte ein Unternehmer „Smintair“ in die Luft bringen, eine Fluggesellschaft nur für Raucher – ohne Erfolg. Am Arbeitsplatz ist die Lage nicht eindeutig geklärt. Arbeitgeber sind zwar verpflichtet, Nichtraucher vor Qualm zu schützen, die konkrete Ausgestaltung bleibt den Arbeitgebern aber selbst überlassen.sur

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