Brandenburg: Auswahl nach Leistung
Brandenburgs Landtag hat ein neues Hochschulgesetz beschlossen – begleitet von Protesten
Stand:
Potsdam - Ungeachtet der Kritik von Studenten und gegen die Stimmen der oppositionellen Linken hat der Potsdamer Landtag am Mittwoch das neue Hochschulgesetz verabschiedet. Forschungsministerin Johanna Wanka (CDU) verteidigte das Gesetz als Stärkung des Standorts Brandenburg im Bildungswettbewerb. Die Autonomie der Hochschulen werde erhöht. Die Linksfraktion warnte vor Demokratieabbau und neuen Hürden beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudiengang. Im Landtag und vor dem Parlament protestierten Studentenvertreter gegen diese Hürden und die künftig mögliche Zwangsexmatrikulation von Langzeitstudenten.
Der hochschulpolitische Sprecher der Linksfraktion, Peer Jürgens, warnte, die brandenburgischen Hochschulen würden mit diesem Gesetz in die wissenschaftspolitische Wüste geschickt. Es gebe zwar Verbesserungen bei der Frauen- und Familienförderung und die Möglichkeit eines Teilzeitstudiums. Auch der Zugang zum Studium für beruflich Qualifizierte werde erleichtert. Zugleich sehe die Linke aber auch Rückschritte. So könnten Hochschulen künftig Körperschaftsvermögen bilden. Es fehle aber die Zusage des Landes, dieses Vermögen nicht bei der Finanzierung der Hochschulen anzurechnen. Zudem vermisse er eine klare Absage an Studiengebühren.
Zu Beginn von Wankas Rede hielten Studenten ein Transparent gegen Zwangsexmatrikulationen hoch. Sie wurden des Saales verwiesen. Wanka betonte, die Hochschulen könnten nicht auf Leistung verzichten. Wer über längere Zeit Anforderungen und Prüfungen nicht schaffe, müsse exmatrikuliert werden können. Der Vorwurf eines Demokratieabbaus sei entweder „Unsinn oder Unkenntnis“. Auch die Kritik an der Möglichkeit, Körperschaftsvermögen zu bilden, sei Unsinn. Das Land werde solche Gelder nicht auf die staatliche Finanzierung anrechnen. Auch gebe es kein Recht auf einen Masterstudiengang. Die Hochschulen könnten künftig die Anforderungen für diesen Teil des Studiums definieren. „Auswahl nach Leistung ist kein Angriff auf die Menschenrechte.“ Vor dem Landtag hatten Studentenvertreter einen Galgen mit einer Puppe aufgebaut. „Ihr lasst Bachelor-Studenten hängen“, hieß es.
Statt neue Hürden würden Regelungen nach Berliner Vorbild gebraucht, dass nämlich bei erfolgreichem Bachelorabschluss auch ein Anspruch auf einen Masterstudiengang bestehe, sagte Sebastian Serafin vom Asta der Uni Potsdam. Zwangsexmatrikulation könnte künftig Studenten treffen, die wegen Schwangerschaft oder Geldnot die vorgegebenen Studienzeiten nicht einhalten könnten. Matthias Benirschke
Matthias Benirschke
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: