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Brandenburg: Aydins wollen Wiederaufnahme des Asylverfahrens

Berlin - Die von Abschiebung bedrohte kurdische Familie Aydin wird ein Asylfolgeverfahren beantragen. „Wir kämpfen um ein Aufenthaltsrecht in Deutschland“, sagten der 21-jährige Sohn Mehmet Aydin und sein Vater Feyyaz gestern dieser zeitung.

Von Sabine Beikler

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Berlin - Die von Abschiebung bedrohte kurdische Familie Aydin wird ein Asylfolgeverfahren beantragen. „Wir kämpfen um ein Aufenthaltsrecht in Deutschland“, sagten der 21-jährige Sohn Mehmet Aydin und sein Vater Feyyaz gestern dieser zeitung.

Der Antrag werde beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge „so bald wie möglich“ gestellt, sagte Rechtsanwältin Oda Jentsch. „Die Wiederaufnahmegründe werden noch geprüft.“ Ende Mai läuft die Duldung für die seit 17 Jahren in Deutschland lebende Familie aus.

Nach Ablehnung des Asylverfahrens hatte die Familie 1998 ein erstes Asylfolgeverfahren beantragt, das 2004 negativ beschieden worden war. Die Härtefallkommission hatte sich aber für ein Bleiberecht ausgesprochen. Innensenator Ehrhart Körting (SPD), der Petitionsausschuss und eine SPD-CDU-Mehrheit im Abgeordnetenhaus hatten sich gegen ein Bleiberecht für die Familie ausgesprochen, da sie vor Jahren durch Angabe eines falschen Namens die Behörden getäuscht und zu Unrecht Sozialleistungen erhalten hatte. Grüne, FDP, der Migrationsbeauftragte und die Linkspartei appellierten an Körting, die Familie nicht abzuschieben, da sie beispielhaft für eine gelungene Integration stehe.

Von den elf Kindern dürfen lediglich drei Mädchen noch in Deutschland bleiben, da sie noch in der Ausbildung sind. Vier Kinder haben einen eigenständigen Aufenthaltstitel, und vier Kinder sollen mit den Eltern abgeschoben werden. Gehofft hatte die Familie auf die Intervention des Bundespräsidenten. Die 17-jährige Tochter Hayriye hatte Ende März im Schloss Bellevue mit Horst Köhler gesprochen. Dorthin war sie als Anerkennung für ihr schulisches Engagement eingeladen worden.

Jetzt erhielt sie Post vom Bundespräsidialamt. An der Entscheidung über die Aufenthaltsbefugnis könne der Bundespräsident nichts ändern, steht in dem Schreiben, das dieser Zeitung vorliegt. Doch hätten seine Nachfragen bewirkt, dass die Senatsverwaltung „ihre Bewertung Ihres Anliegens noch einmal sehr sorgfältig bedacht hat“, schreibt Ministerialdirigent Hans-Jürgen Wolff.

Sabine Beikler

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