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Brandenburg: Baby taub und blind geschüttelt

Berlin - Die kleine Emilia aus Berlin-Pankow war fünf Wochen alt, als sie mit vier gebrochenen Rippen in Lebensgefahr schwebte. Ihr Vater wurde unter dem Verdacht der Misshandlung festgenommen.

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Berlin - Die kleine Emilia aus Berlin-Pankow war fünf Wochen alt, als sie mit vier gebrochenen Rippen in Lebensgefahr schwebte. Ihr Vater wurde unter dem Verdacht der Misshandlung festgenommen. Doch ihm blieb gegen Auflagen die Haft erspart. Nun steht Werner E. wegen versuchten Totschlags vor Gericht. Er könnte Emilia ein zweites Mal misshandelt und dabei so heftig geschüttelt haben, dass sie erblindete und das Gehör verlor. Da war das Mädchen knapp sechs Monate alt.

Weißes Hemd unter schwarzer Weste trug der Vater und ließ erklären, dass man nichts von ihm hören werde, ebenso wie Emilias Mutter. Jennifer G. wird wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen angeklagt. Demzufolge rief die 24-Jährige erst fast drei Tage nach dem mutmaßlichen Schütteln ärztliche Hilfe für ihr Baby – „obwohl sie erkannt hatte, dass es ihrer Tochter schlecht ging“. Auch die Frage nach behördlichen Fehlern ist „Gegenstand von Ermittlungen“, sagte der Staatsanwalt. Gegen den 26-jährigen E. war nach dem ersten Vorfall Haftbefehl wegen Fluchtgefahr beantragt worden, doch er blieb frei. Das Jugendamt Pankow hatte Mutter und Baby in einer Einrichtung untergebracht. E. ging zur familientherapeutischen Beratung. Bald fielen Einschätzungen positiv aus: Mutter und Kind kehrten zurück in die Wohnung.

Gegen den mutmaßlichen Misshandler lag die Anklage im ersten Fall bereits vor, als Emilia erneut lebensgefährlich verletzt wurde. Der Vater soll seine Tochter so geschüttelt haben, dass es zu starken Einblutungen in Gehirn und Augen kam und sie womöglich für immer taub und blind bleibt. E. habe, so die Anklage, „mindestens billigend in Kauf genommen, dass das Kleinkind in Folge des Schüttelns sterben könnte“. Emilia lebt nun bei Pflegeeltern. Ob sich an ihren Zustand noch etwas ändert, ist offen. „Die Prognose ist schlecht“, so der Ankläger. K. Gehrke

K. Gehrke

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