Brandenburg: Babyleichen: Hinweise auf Todesursache Neugeborene ertrunken und erstickt
Frankfurt (Oder) - Die Anklage gegen die Mutter der neun toten Babys von Brieskow-Finkenheerd ist beim Landgericht Frankfurt (Oder) eingegangen. Das sagte ein Gerichtssprecher gestern.
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Frankfurt (Oder) - Die Anklage gegen die Mutter der neun toten Babys von Brieskow-Finkenheerd ist beim Landgericht Frankfurt (Oder) eingegangen. Das sagte ein Gerichtssprecher gestern. Die 2. Große Strafkammer hat die Akten zu prüfen und über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Die Staatsanwaltschaft hatte diese Woche Anklage gegen die 40-jährige Frau wegen achtfachen Mords und Kindstötung in einem Fall erhoben. Sie soll die neun Babys zwischen 1988 und 1998 unmittelbar nach der Geburt umgebracht haben. Im Falle einer Verurteilung droht ihr eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Unterdessen wurde bekannt, dass die Ermittler zumindest bei einigen Kindern Hinweise auf die Todesursache haben. Da es sich bei dem ersten, 1988 ums Leben gekommenen Baby um eine Sturzgeburt in eine Toilette handelte, sei es nahe liegend, dass das Kind ertrunken ist, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder). Das zweite Kind, das die Frau nach eigener Aussage in Goslar bekommen hatte, sei erstickt. Bei den übrigen toten Babys gehen die Ermittler von Mord durch Unterlassen aus, weil die Mutter die Kinder nicht versorgt habe.
Zur Frage einer möglicherweise verminderten Schuldfähigkeit wollen sich die Ermittler momentan nicht äußern. „Wir haben Mordanklage erhoben, was bedeutet, dass wir nicht von Schuldunfähigkeit zur Tatzeit ausgehen“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Angeklagte hatte laut Medienberichten angegeben, dass sie sich beim Einsetzen der Wehen stets betrunken hatte.
Die sterblichen Überreste der Babys waren am 31. Juli 2005 auf einem Grundstück in Brieskow-Finkenheerd bei Frankfurt entdeckt worden. Seit 1. August sitzt die Mutter in Untersuchungshaft. In ersten Vernehmungen hatte sie lediglich zugegeben, die Kinder zur Welt gebracht zu haben. Sie bestreitet aber, ihnen Gewalt angetan zu haben. ddp
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