TAGEBAUSEEN: Baden verboten
Nach dem tödlichen Badeunfall eines 23-Jährigen in einem Tagebau-See bei Forst hat das Landesbergamt Brandenburg mit Nachdruck vor den Gefahren in und an solchen Gewässern hingewiesen. Das Baden in noch nicht freigegebenen Tagebau-Restlöchern oder Kiesgruben sei verboten, sagte eine Sprecherin am Freitag.
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Nach dem tödlichen Badeunfall eines 23-Jährigen in einem Tagebau-See bei Forst hat das Landesbergamt Brandenburg mit Nachdruck vor den Gefahren in und an solchen Gewässern hingewiesen. Das Baden in noch nicht freigegebenen Tagebau-Restlöchern oder Kiesgruben sei verboten, sagte eine Sprecherin am Freitag. Es handele sich um Betriebsanlagen, die auf keinen Fall von Unbefugten befahren oder betreten werden dürften. Böschungen könnten plötzlich ins Rutschen kommen. Zudem gebe es viele Beispiele für tödliche Kopfsprünge in unbekannte Gewässer. ddp
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