Brandenburg: Bankenprozess vor BGH
Verurteilte und Anklage haben Revision eingelegt
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Berlin - Jetzt ist es amtlich: Der Bankenprozess gegen Klaus Landowsky und 12 weitere ehemalige Manager geht in die zweite Runde. Einspruch hat nicht nur – wie sofort nach dem Urteil angekündigt – Klaus Landowsky eingelegt, sondern auch die anderen drei Verurteilten sowie die Anklägerin. „Unsere Revision umfasst erst einmal alles“, sagt die Berliner Oberstaatsanwältin Vera Junker – und das heißt: Sie will sowohl gegen die neun Freisprüche als auch gegen die aus ihrer Sicht zu milden Strafen für Landowsky und seine ehemaligen Kollegen vorgehen.
Landowsky, einst Chef der Berlin Hyp, hingegen besteht auf Freispruch – ebenso wie die drei anderen, ebenfalls zu Bewährungsstrafen verurteilten Ex-Vorstände. Wie alle anderen hatte Landowsky stets seine Unschuld beteuert und die Vorwürfe als „politisch motiviert“ bezeichnet. In der vergangenen Woche wurde der 64-jährige Ex-Politiker wegen Untreue bei der Vergabe eines riskanten, millionenschweren Kredits an die Immobilienfirma Aubis zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten verurteilt. Auch drei andere Vorstandsmiglieder der Berlin Hyp, einer Tochter der landeseigenen damaligen Bankgesellschaft, erhielten Bewährungsstrafen. Mit dem Urteil blieb das Gericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwältin, die für neun der Bankmanager bis zu vier Jahre Gefängnis (drei für Landowsky) verlangt hatte. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagten Mitte der 90er Jahre bei der Bewilligung der Aubis-Kredite in Höhe von rund 235 Millionen Euro bewusst gegen Vorschriften verstießen.
Es gilt als unwahrscheinlich, dass sich der Bundesgerichtshof (BGH) noch in diesem Jahr mit dem Fall befassen wird: 20 Wochen hat das Gericht noch theoretisch Zeit, sein Urteil schriftlich zu begründen. Dann kann die Staatsanwaltschaft innerhalb eines Monats entscheiden, gegen welche Passagen des Urteils sie Einspruch einlegen will. „Die mündliche Urteilsbegründung war zu kurz, um das jetzt schon beurteilen zu können“, sagt Junker. Erst dann wird die Akte Landowsky nach Karlsruhe zum Generalbundesanwalt und von dort schließlich zum BGH geschickt. Wann über die zwei noch ausstehenden Anklagen gegen Landowsky wegen Untreue und Bilanzfälschung entschieden wird, ist nach Justizangaben noch offen.kf
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