Brandenburg: Bauern müssen Genmais unterpflügen
Potsdam - Nachdem Brandenburgs Verbraucherschutzministerium für die zögerliche Haltung im Genmais-Skandal kritisiert worden ist, hat Verbraucherschutzministerin Anita Tack (Linke) am Freitag das Unterpflügen der betroffenen Felder im Land angeordnet. „Um das Risiko einer Verbreitung von genetisch verändertem Mais durch die Blüte zu verhindern, gibt es zum Umbruch keine Alternative“, sagte Tack gestern.
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Potsdam - Nachdem Brandenburgs Verbraucherschutzministerium für die zögerliche Haltung im Genmais-Skandal kritisiert worden ist, hat Verbraucherschutzministerin Anita Tack (Linke) am Freitag das Unterpflügen der betroffenen Felder im Land angeordnet. „Um das Risiko einer Verbreitung von genetisch verändertem Mais durch die Blüte zu verhindern, gibt es zum Umbruch keine Alternative“, sagte Tack gestern. Wie berichtet, war Anfang der Woche bekannt geworden, dass das niedersächsische Unternehmen Pioneer aus Buxtehude versehentlich genverunreinigtes Mais-Saatgut an Landwirte in sieben Bundesländer geliefert hatte. Im Land Brandenburg sind drei Agrarbetriebe betroffen.
Während das ebenfalls betroffene Bayern unverzüglich den Umbruch, also das Unterpflügen, der Saat angeordnet hatte, hieß es aus Brandenburg zunächst, man wolle die Entscheidungen der anderen Länder abwarten und außerdem zuerst Gespräche mit den Landwirten führen, um diese zu einem freiwilligen Umbruch zu bewegen. Kritik an diesem Vorgehen äußerte unter anderem die brandenburgische Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm (Bündnis 90/Die Grünen).
Hintergrund für den nun angeordneten Umbruch sei neben der Verbreitungsgefahr auch die wirtschaftliche Situation der Betriebe auf deren Wunsch die Entscheidung getroffen wurde, sagte Peter Rudolph, Referatsleiter Gentechnik. Um gegenüber der Firma Pioneer Schadensersatzforderung durchsetzen zu können, müsse der Umbruch angeordnet werden und dürfe nicht ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgen, so Rudolph.
Nach Ansicht von Cornelia Behm steht Pioneer in der Pflicht, für entstandenen Schaden, etwa durch Mehraufwand, aufzukommen. „Das ist keine Frage der Kulanz, sondern Gesetz.“ Pioneer wehrt ab: „Das werden wir nicht machen. Dafür sehen wir keine Veranlassung“, sagte gestern Geschäftsführer Ulrich Schmidt auf PNN-Nachfrage. Aus Unternehmenssicht entspreche das ausgelieferte Saatgut allen gesetzlichen Anforderungen. „Wenn die Länder auf der wackligen Datenbasis aus Niedersachsen einen Umbruch anordnen, müssen sie die Konsequenzen selbst tragen.“ Matthias Matern
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