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Brandenburg: Bauwirtschaft kritisiert Vergabegesetz Wirkung werde fast vollständig aufgehoben

Potsdam - Der von der brandenburgischen Landesregierung vorgelegte Entwurf für ein Vergabegesetz stößt auch in der Bauwirtschaft auf Kritik. Wolf Burkhard Wenkel, Hauptgeschäftsführer der Fachgemeinschaft Bau Berlin-Brandenburg, bezeichnete den Entwurf am Mittwoch als „Papiertiger“.

Von Matthias Matern

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Potsdam - Der von der brandenburgischen Landesregierung vorgelegte Entwurf für ein Vergabegesetz stößt auch in der Bauwirtschaft auf Kritik. Wolf Burkhard Wenkel, Hauptgeschäftsführer der Fachgemeinschaft Bau Berlin-Brandenburg, bezeichnete den Entwurf am Mittwoch als „Papiertiger“. Wie berichtet, will Brandenburg mit dem Gesetz Aufträge der öffentlichen Hand künftig an einen Mindestlohn von 7,50 Euro koppeln. Zudem soll im Personennahverkehr Tariftreue herrschen. Greifen soll die Mindestlohn-Auflage jedoch erst bei Bauaufträgen ab einem Volumen von 100 000 Euro, bei Dienstleistungen ab 10 000 Euro.

Durch die Wertgrenze werde die Wirkung des Gesetzes „fast vollständig aufgehoben“, da der „Großteil der kommunalen Aufträge sich unterhalb von 100 000 Euro“ bewege, meinte Wenkel weiter. Doch gerade bei solch kleinteiligen Aufträgen würden häufig Verstöße festgestellt. Auch Leistungen von Handwerksbetrieben seien somit der Kontrolle entzogen. Durch die offenbar in letzter Minute erfolgte Streichung der Nachprüfstellen vertue Brandenburg die Chance, Rechtsfrieden im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung herzustellen, bemängelte dagegen Axel Wunschel, Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes. Positiv bewerten die Bau-Verbände hingegen die Aufnahme der Sozialkassen-Bescheinigung als Kontrollinstrument hinsichtlich der Umgehung von Mindestlöhnen. Der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Potsdam, Wolfgang König, kritisierte ebenfalls die Einführung einer Wertgrenze für Bauaufträge und forderte zudem zusätzliche „sinnvolle Kontrollmechanismen“, um Mindestlohn-Manipulationen und Schwarzarbeit aufdecken zu können.

Kritik kommt auch von den Grünen im brandenburgischen Landtag. Fraktionschef Axel Vogel sprach von einer „vergebenen Chance“, da es versäumt worden sei, auch „ökologische Standards“ festzulegen. „Es gibt keinen Grund, warum Landesbehörden und Kommunen nicht Ökostrom und Recyclingpapier beziehen und nicht sparsame Dienstwagen anschaffen sollten“, so Vogel weiter.

Der Fraktionsvorsitzende der FDP, Andreas Büttner, warf Rot-Rot einen „schwerwiegenden Eingriff“ in die Tarifautonomie vor. Durch die Vorgabe eines Mindestlohns würden insbesondere gering qualifizierte Personen vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Probleme sehen die Liberalen auch im Vollzug. „Die Landesregierung beschließt ein Gesetz ohne zu wissen, wie sie dessen Vollzug sicherstellen kann“, sagte Büttner.

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg kritisierte den von Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (Linke) nach unten korrigierten Kostenausgleich für Kommunen in Höhe von 6,7 Millionen Euro als nicht ausreichend. Für die zu erwartenden Mehrausgaben bei Bauvorhaben durch den Mindestlohn und den zusätzlichen Verwaltungsaufwand hatten die Städte und Gemeinden ursprünglich 30 Millionen Euro gefordert, sich aber mit dem Land auf letztlich zehn Millionen Euro geeinigt. Matthias Matern

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