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Brandenburg: BBI-Zukunft liegt nun in Leipzig Bundesrichter

ließen Revision zu

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ließen Revision zu Leipzig/Berlin - Die Zukunft des neuen Hauptstadtflughafens Berlin Brandenburg International (BBI) liegt nun vollständig in der Hand des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Die Richter zogen am Mittwoch ein weiteres Verfahren an sich und ließen Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) von Februar zu. Darin war ein Landesentwicklungsplan für nichtig erklärt worden, der als eine Grundlage für den Ausbau des Flughafens Schönefeld gilt. Im nächsten Jahr steht in Leipzig unabhängig davon die Entscheidung über 4000 Anwohnerklagen an, die das Milliardenprojekt stoppen wollen. Eine Vorentscheidung über den Ausgang der Revision sei damit nicht gefallen, betonten die Bundesrichter. Zugelassen worden sei sie wegen „grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache“. Geklärt werden könnten nun Anforderungen an die Standortwahl für Bauvorhaben, für die ein Planfeststellungsverfahren erforderlich ist. Die Landesregierungen Berlins und Brandenburgs begrüßten den Schritt. Auch die Flughafengesellschaft bewertete es positiv, dass nun alle Fragen gebündelt beim Bundesverwaltungsgericht liegen. Auf dem Gelände des Flughafens Schönefeld soll bis zum Jahr 2011 der BBI als neuer Hauptstadtflughafen entstehen. Wie die Leipziger Richter bekräftigten, soll im ersten Halbjahr 2006 eine mündliche Verhandlung über ausgewählte Musterklagen stattfinden. (Aktenzeichen: BVerwG 4 BN 28.05) dpa

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