Brandenburg: Beamte fühlen sich diskriminiert Berliner wollen höhere Besoldung einklagen
Berlin/Potsdam - Eine Klage von sechs Berliner Landesbeamten wegen angeblicher Ungleichbehandlung bei der Besoldung könnte auch finanzielle Folgen für den brandenburgischen Landeshaushalt haben. Die Sechs, darunter vier Polizisten, fühlen sich wegen ihrer Jugend diskriminiert und haben deshalb vor dem Berliner Verwaltungsgericht geklagt.
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Berlin/Potsdam - Eine Klage von sechs Berliner Landesbeamten wegen angeblicher Ungleichbehandlung bei der Besoldung könnte auch finanzielle Folgen für den brandenburgischen Landeshaushalt haben. Die Sechs, darunter vier Polizisten, fühlen sich wegen ihrer Jugend diskriminiert und haben deshalb vor dem Berliner Verwaltungsgericht geklagt. Sie wollen erreichen, dass sie in die jeweils höchste Besoldungsstufe eingruppiert werden, am liebsten rückwirkend ab 2008. Am Mittwoch wurde die Klage zwar verhandelt, aber ein Urteil fiel nicht. Am übernächsten Dienstag, dem 23. Oktober, will das Gericht seine Entscheidung verkünden. Prozessbeobachter rechnen damit, dass die zentrale Frage des Streits, die auch Folgen für Beamtenbesoldung in anderen Bundesländern haben könnte, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt wird: Nämlich ob die Richtlinie, die das Verbot der Altersdiskriminierung für Arbeitnehmer regelt, auch auf Beamte anzuwenden ist.
Die Berliner Beamten bauen auf die erfolgreiche Klage eines 39-jährigen Landesangestellten aus dem Jahr 2008. Ihm gelang es, die Eingruppierung in die höchste Tarifstufe des Bundesangestelltentarifs BAT einzuklagen – die Entscheidung wurde vom Bundesarbeitsgericht 2011 bestätigt. Sofort entstand damals bei Anwälten der Gedanke, dass auch Beamte sich in dieser Weise mit Erfolg auf Altersdiskriminerung berufen könnten – schließlich wurde im alten Besoldungsrecht auch bei ihnen nach Lebensalter differenziert. Weiter als bis 2008 zurückzugehen, ist wegen der dreijährigen Verjährungsfrist nicht möglich. Beamte sind im deutschen Recht aber keine Arbeitnehmer und deshalb berufen sich die klagenden Beamten auch auf das europarechtliche Verbot der Altersdiskriminierung.
Erst seit dem 1. August 2011 gilt in Berlin ein neues Besoldungsrecht, das nun nur noch Amt und Dienstzeit, aber nicht mehr das Lebensalter für die Bezahlung heranzieht. Das gilt jedenfalls für alle, die neu zu Beamten ernannt werden. Im Land Brandenburg dagegen wird noch nach den Dienstaltersstufen besoldet. Eine Novelle sei derzeit in Arbeit und solle möglichst noch im kommenden Jahr dem Landtag vorgelegt werden, heißt es aus dem Landesfinanzministerium.
Insgesamt sind im Land Brandenburg nach Angaben des Landesbeamtenbundes rund 59 000 Landes- und 45 000 Kommunalbeamte beschäftigt. Ahnliche Fälle wie der in Berlin würden vom Beamtenbund Brandenburg zwar derzeit nicht betreut, doch ein Urteil zugunsten der Berliner Beamten könnte auch den brandenburgischen Landeshalt massiv belasten. Möglicherweise müsste zusätzliches Geld eingestellt werden, sagte der Geschäftsführer des Landesbeamtenbundes, Tilo Michelson, am Mittwoch den PNN.
„Wenn der EuGH ein Urteil fällt, gilt das auch für uns“, räumte Ingrid Mattern, Sprecherin im Finanzministerium Brandenburgs, ein. Noch sei es für eine Bewertung jedoch zu früh. Welche Kosten auf das Land Berlin zukämen, wenn die Kläger recht bekämen, dazu wollte auch die Innenverwaltung des Senats am Mittwoch keine Aussage treffen. Sie nannte auch nicht die Zahl möglicher weiterer Kläger. Einem der Anwälte zufolge, der drei der sechs Kläger vertritt, hat nach eigenen Angaben noch rund 1000 ähnliche Klagen anhängig, davon 600 bis 700 in Berlin. F. Keilani/M. Matern
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