Brandenburg: Bei Umzug: Fahrzeuge behalten Kennzeichen
Potsdam - Fahrzeughalter können im land Brandenburg künftig bei Umzug in einen anderen Landkreis ihr Kennzeichen behalten. Diese Regelung trete ab 12.
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Potsdam - Fahrzeughalter können im land Brandenburg künftig bei Umzug in einen anderen Landkreis ihr Kennzeichen behalten. Diese Regelung trete ab 12. April 2010 in Kraft, teilte ein Sprecher des Infrastrukturministeriums am Freitag in Potsdam mit. Brandenburg sei damit nach Hessen und Schleswig-Holstein das dritte Land, das eine entsprechende Möglichkeit in der Zulassungsverordnung nutze. Bisher musste bei einem Umzug in einen anderen Kreis oder eine kreisfreie Stadt das Fahrzeug umgemeldet und ein neues Kennzeichnen gekauft werden. ddp
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