Brandenburg: Beratung der Caritas vor BundesgerichtBrandenburg will Förderung einstellen
Leipzig/Cottbus - Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet an diesem Donnerstag über die staatliche Förderung von Schwangerenberatungsstellen der Caritas. Das Land Brandenburg hatte zwei Beratungsstellen in Cottbus und Strausberg die staatliche Finanzierung versagt.
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Leipzig/Cottbus - Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet an diesem Donnerstag über die staatliche Förderung von Schwangerenberatungsstellen der Caritas. Das Land Brandenburg hatte zwei Beratungsstellen in Cottbus und Strausberg die staatliche Finanzierung versagt. Es gebe genug andere Beratungsstellen. Man bevorzuge solche, die auch eine Konfliktberatung vornehmen. Dagegen klagte die Caritas. (Az.: BVerwG 3 C 1.14, 3 C 2.14, 3 C 3.14 und 3 C 4.14). Anders als andere Träger bietet der katholische Wohlfahrtsverband keine Konfliktberatung an. Frauen erhalten dort keinen Beratungsschein, der einen straffreien Schwangerschaftsabbruch ermöglicht.
„Der Caritas geht es bei der Auseinandersetzung mit dem Land Brandenburg um grundlegende Positionen“, erklärte Thomas Gleißner, Sprecher des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin. „Dass die katholische Kirche und ihre Caritas für den Lebensschutz eintreten, ist unsere Grundüberzeugung.“ Die Caritas-Beratung müsse gefördert werden, weil das Gesetz ein „plurales Beratungsangebot“ vorsehe.
In der Vorinstanz beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte die Caritas Recht bekommen. Auch die Oberverwaltungsrichter waren der Ansicht, dass ein „weltanschaulich vielfältiges Beratungsangebot“ gesetzlich gefordert sei. Der Bedarf sei nicht dann schon gedeckt, wenn der im Schwangerschaftskonfliktgesetz festgeschriebene Mindestversorgungsschlüssel von einer Beratungskraft auf 40 000 Einwohner eingehalten werde.
Für die Caritas geht es in dem langwierigen Rechtsstreit inzwischen um viel Geld. Seit 2007 seien vom Land Zuwendungen in Höhe von 1,59 Millionen Euro vorenthalten worden, erklärte Gleißner. Sollte das Bundesverwaltungsgericht im Sinne der Caritas entscheiden, müsse das Land Brandenburg das Geld nachzahlen.
Bundesweit gebe es rund 300 katholische Schwangerenberatungsstellen, sagte Claudia Beck, Sprecherin des Deutschen Caritas-Verbandes. „Wir erleben einen steigenden Bedarf an Beratungen.“ 2014 seien mehr als 105 000 Beratungsgespräche geführt worden, drei Jahre zuvor waren es dagegen knapp 98 000. „Wir haben dabei eine ganz klare Haltung im Sinne des ungeborenen Kindes.“ 1999 hatten die deutschen katholischen Bischöfe den Ausstieg aus der Schwangerenkonfliktberatung beschlossen.Birgit Zimmermann
Birgit Zimmermann
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