Brandenburg: Berlin erlaubt Volksbegehren zur Verfassung
Berlin – Die fünf Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus haben sich dem Vernehmen nach darauf geeinigt, künftig auch Volksbegehren zur Änderung der Verfassung zu erlauben. Dafür müssten 20 Prozent der Wahlberechtigten innerhalb von vier Monaten das Volksbegehren unterschreiben, beim anschließenden Volksentscheid ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig, um eine Verfassungsänderung zu erzwingen.
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Berlin – Die fünf Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus haben sich dem Vernehmen nach darauf geeinigt, künftig auch Volksbegehren zur Änderung der Verfassung zu erlauben. Dafür müssten 20 Prozent der Wahlberechtigten innerhalb von vier Monaten das Volksbegehren unterschreiben, beim anschließenden Volksentscheid ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig, um eine Verfassungsänderung zu erzwingen. Für Volksinitiativen zur Behandlung eines bestimmten Themas im Parlament sollen künftig 20 000 Unterschriften ausreichen. Zurzeit sind 90 000 notwendig. Das Quorum für ein normales Volksbegehren soll von 10 auf 7,5 Prozent der Wahlberechtigten gesenkt werden; dem anschließenden Volksentscheid muss nur noch ein Viertel der Wahlberechtigten zustimmen. za
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