Brandenburg: Berlin soll mieterfreundlicher werden
Die Koalition und die Initiative für einen Volksentscheid haben einen Gesetzentwurf ausgehandelt
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Berlin - Die rot-schwarze Koalition in Berlin und die Organisatoren eines Mieten-Volksentscheid sind auf gutem Weg, sich auf einen Kompromiss zu einigen. Ein gemeinsam ausgehandelter Gesetzentwurf „über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin“ wurde von einem Sprecher der Initiative am Dienstag als „Erfolg des Drucks von unten“ bewertet. Zuvor hatte ein „außerordentliches Treffen des Aktivenplenums“ über den Kompromiss diskutiert. In den nächsten zwei Wochen soll aber noch eine weitere Diskussionsrunde und eine große Informationsveranstaltung stattfinden, um möglichst alle Unterstützer ins Boot zu holen. Die meisten Teilnehmer des Plenums, so hieß es, seien mit dem Verhandlungsergebnis zufrieden. Es gebe aber noch eine gewisse Skepsis, ob der Kompromiss „den politischen Prozess“ in Senat und Abgeordnetenhaus überlebe.
Das Gesetzespaket soll schon Anfang 2016 in Kraft treten. Dazu gehören Mietzuschüsse für Sozialmieter, die öffentliche Förderung von Neubauten und Modernisierungen, eine Neuordnung und wirtschaftliche Stärkung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften, die Erweiterung des kommunalen Wohnungsbestands und neue Mitwirkungsrechte für Mieter. Ab September wird das Abgeordnetenhaus den Kompromiss beraten und voraussichtlich am 11. November beschließen.
Bis dahin will auch die Mieten-Initiative den Gesetzentwurf ausführlich diskutieren und überlegen, ob er zustimmungsfähig ist oder vielleicht noch im Detail korrigiert werden muss. Im Großen und Ganzen sind aber alle Seiten zufrieden mit dem erzielten Ergebnis. Das gilt nicht nur für die Koalitionspartner SPD und CDU, sondern auch für Grüne und Linke, den Deutschen Gewerkschaftsbund und den Berliner Mieterverein. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) sprach von einem „für alle Seiten guten Kompromiss“. Es seien praktikable und rechtsfeste Regelungen gefunden worden. Das richtige Anliegen der Initiative, den Belangen der Menschen in der Mieterstadt Berlin Rechnung zu tragen, habe der Senat von Anfang an geteilt.
Die neuen wohnungs- und mietenpolitischen Errungenschaften werden in der nächsten Wahlperiode, von 2017 bis 2021, den Landeshaushalt mit insgesamt 1,5 Milliarden Euro belasten. Der größte Brocken ist die geplante Wohnraumförderung mit 900 Millionen Euro. Die Eigenkapitalerhöhung für die Wohnungsbaugesellschaften schlägt mit 300 Millionen Euro zu Buche und die Subventionierung der Sozialmieten wird voraussichtlich 200 Millionen Euro kosten. Weitere 90 Millionen Euro sind im genannten Zeitraum für die Förderung von Modernisierungsmaßnahmen vorgesehen.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor: Einen Fonds für die öffentliche Wohnraumförderung und die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts als steuernde Holding für die sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Außerdem soll die Privatisierung kommunaler Wohnungsbestände durch das Vetorecht einer Minderheit in den Verwaltungsräten der Unternehmen unmöglich machen. Die Mitbestimmungsrechte der Mieter werden gestärkt. Vorgesehen ist auch der weitere Ankauf von Sozialwohnungen, deren Modernisierung und Instandsetzung ohne Mieterhöhungen. Zudem sollen die Mieten in Sozial- und kommunalen Wohnungen auf 30 Prozent der Nettoeinkommen gedeckelt werden.
Die CDU bewertete den Gesetzentwurf bereits grundsätzlich positiv. „Vernünftige, wirkungsvolle und finanzierbare Kompromisse werden wir gern unterstützen“, sagte der CDU-Bauexperte Matthias Brauner. Auch Grüne und Linke, die die Mieteninitiative von Anfang an unterstützten, begrüßten das Verhandlungsergebnis. „Der Druck der letzten Monate zeigt Wirkung“, sagte die Grünen-Fraktionschefin Antje Kapek. Ulrich Zawatka-Gerlach
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