Brandenburg: Berlin verklagt Brandenburg Schadenersatz
für Sanierungskosten
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Potsdam/Berlin - Der Streit um eine Grundstückssanierung zwischen Berlin und Brandenburg wird am 4. Juli vor dem Landgericht Potsdam verhandelt. Berlin hatte Brandenburg in dem Fall auf rund 507 000 Euro Schadenersatz verklagt, wie ein Gerichtssprecher gestern bestätigte. Das Grundstück in Großbeeren (Teltow-Fläming) sei nach der Wende zunächst vom Land Brandenburg bewirtschaftet und an die Umweltforschung Großbeeren GmbH (UFG) vermietet worden. Diese betrieb dort eine Anlage zur biologischen Behandlung von Klärschlämmen.
Im Jahr 2000 stellte das brandenburgische Amt für Immissionsschutz fest, dass die zugelassenen Abfallmengen erheblich überschritten wurden und Abfall auf dem Areal unsachgemäß gelagert wurde. Daraufhin sei im Januar 2001 verfügt worden, dass die UFG Klärschlämme von bestimmten Teilflächen entfernen muss. Dazu kam es nicht, da die Gesellschaft Insolvenz anmeldete. Nach Gerichtsangaben hatte die Vermögenszuordnungsstelle das Grundstück zunächst dem Land Brandenburg zugeordnet, es aber im Februar 2003 an Berlin übertragen.
Berlin entfernte schließlich die Klärschlämme, was 507 268,73 Euro kostete. Exakt dieses Geld wolle die Hauptstadt nun vom Nachbarland ersetzt bekommen, erklärte der Sprecher. Die beiden Länder streiten sich im Wesentlichen darüber, wer von ihnen nach dem „Gesetz über die Feststellung der Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen“ für die Sanierungskosten aufzukommen hat. Dabei halte das Land Brandenburg einen etwaigen Erstattungsanspruch Berlins allerdings für verjährt. dpa
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