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Brandenburg: Berlin verliert gegen Brandenburg Gericht wies Klärschlamm-Klage ab

Potsdam - Das Land Berlin ist mit einer Schadenersatzklage gegen Brandenburg gestern vor dem Landgericht Potsdam gescheitert. Die Klage, die sich auf die Sanierung eines Grundstückes in Großbeeren bezog, wurde als unbegründet abgewiesen.

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Potsdam - Das Land Berlin ist mit einer Schadenersatzklage gegen Brandenburg gestern vor dem Landgericht Potsdam gescheitert. Die Klage, die sich auf die Sanierung eines Grundstückes in Großbeeren bezog, wurde als unbegründet abgewiesen. Die beiden Länder hatten darüber gestritten, wer die Kosten für die Bereinigung des Geländes in Höhe von rund 507 000 Euro tragen muss.

Bei der Übernahme des Grundstückes sei dessen Zustand dem Land Berlin bekannt gewesen, sagte der Vorsitzende Richter des 4. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam in der Urteilsbegründung. „6000 Tonnen Klärschlamm können nicht übersehen werden.“ Zudem habe es zwischen Berlin und Brandenburg eine Einigung über die Grundstücke in Großbeeren gegeben, sagte der Richter. Ein amtspflichtwidriges Verhalten Brandenburgs liege nicht vor. Ein Entschädigungsanspruch des Landes Berlin sei bereits nach einem Jahr verjährt gewesen. Die Kammer hatte bereits in der mündlichen Verhandlung zum Ausdruck gebracht, dass die Klage Berlins auf Erstattung der Sanierungskosten wenig Aussicht auf Erfolg habe.

Auf dem zunächst vom Land Brandenburg bewirtschafteten Gelände betrieb die Umweltforschung Großbeeren GmbH eine Anlage zur biologischen Behandlung von Klärschlämmen. Diese wurden tonnenweise auf das ehemalige Rieselfeld gepumpt. Der Versuch, die Klärschlämme durch eine asiatische Schilfsorte zu reinigen misslang jedoch. Zudem wurde dort mehr Sondermüll als zulässig gelagert. Genehmigt waren den Angaben zufolge 5000 Tonnen. Anfang 2001 wurde darum eine Beseitigung von 700 Tonnen verfügt. Die verantwortliche Firma meldete jedoch Insolvenz an und kam der Aufforderung nie nach. Im Februar 2003 wurde das Gelände an Berlin zurück übertragen. Berlin sei darauf hingewiesen worden, dass dort 700 Tonnen entsorgt werden müssten, hieß es in der Urteilsbegründung. Das Land habe das Grundstück daraufhin aber komplett bereinigt und „baureif gemacht“. So seien die hohen Kosten von mehr als einer halben Million Euro entstanden.

Berlin kann gegen das Urteil noch Rechtsmittel einlegen. Der Vertreter des Landes Brandenburgs, Gerrit Aschmann, sagte nach der Urteilsverkündung, das Gericht sei in allen Punkten seiner Argumentation gefolgt. Er habe kein anderes Urteil erwartet. Von der Seite des Klägers war am Mittwoch kein Vertreter anwesend. Romy Richter

Romy Richter

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