Brandenburg: Berliner Ämter verschleudern Steuergelder
Berlin - „Verschwendung von Steuergeldern“ hat der Präsident des Berliner Verwaltungsgerichts den Berliner Behörden im Rahmen seiner „Arbeitsbilanz 2005“ bescheinigt. Alexander Wichmann zufolge beschäftigten die Behörden bei vielen Rechtsstreitigkeiten gut bezahlte Rechtsanwälte, obwohl beim Verwaltungsgericht keine Anwaltspflicht bestehe und die Ämter fast immer über ausgezeichnete Experten verfügten.
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Berlin - „Verschwendung von Steuergeldern“ hat der Präsident des Berliner Verwaltungsgerichts den Berliner Behörden im Rahmen seiner „Arbeitsbilanz 2005“ bescheinigt. Alexander Wichmann zufolge beschäftigten die Behörden bei vielen Rechtsstreitigkeiten gut bezahlte Rechtsanwälte, obwohl beim Verwaltungsgericht keine Anwaltspflicht bestehe und die Ämter fast immer über ausgezeichnete Experten verfügten. Offenbar trauten Senatoren und Behördenchefs ihren eigenen Mitarbeitern oft nicht. Die Kosten für die Aufträge an die externen Kanzleien würden „am Ende beim Steuerzahler auflaufen“. Ein besonders teurer Fall dieser Art sei die Klage der Berliner Wasserbetriebe gegen das Land Berlin in der 34. Kammer des Verwaltungsgerichts. Dabei geht es um die Abrechnung für die Entwässerung der öffentlichen Straßen in der Hauptstadt. Die Wasserwerke fordern dafür vom Land jährlich etwa 20 Millionen Euro. Weil der Streit seit 1995 vor Gericht ausgetragen wird, summiert sich der Streitwert inzwischen auf 172 Millionen Euro. Da die Rechtsanwaltsgebühren sich nach dem Streitwert richten, betragen diese etwa eine Million Euro – für jede der streitenden Parteien.
Das Verwaltungsgericht Berlin ist mit 104 besetzten Richterstellen und 16 200 eingegangenen „Klage- und Eilrechtsschutzverfahren“ das größte in Deutschland. Die Zahl der Richterstellen werde von jetzt 112 auf etwa 90 vermindert. R.S.
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