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Brandenburg: Berliner Gaststätten ab 2008 rauchfrei?

Hauptstadt will Nichtraucherschutz notfalls im Alleingang/Brandenburg hofft auf bundeseinheitliche Lösung

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Berlin/Potsdam - In der Region Berlin-Brandenburg droht beim Nichtraucherschutz eine Zweiteilung: Während Berlin nach Angaben des Senats zu einem Alleingang beim Rauchverbot in Gaststätten bereit ist, will Brandenburg weiter auf eine bundeseinheitliche Regelung arten.

Die Berliner Landesregierung werde noch in diesem Jahr ein Nichtraucherschutzgesetz verabschieden, das rauchfreie Räume in öffentlichen Einrichtungen und Gaststätten vorschreibt. Zu Beginn des kommenden Jahres soll „der Nichtraucherschutz in Gaststätten gewährleistet sein“, sagte Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linkspartei.PDS) gestern nach der Senatssitzung.

Noch hofft der Senat, dass Berlin beim Nichtraucherschutz keinen Alleingang machen muss, sondern mit dem Bund und den anderen Bundesländern gemeinsam eine Regelung findet, sagte Lompscher. Darüber will sie kommende Woche mit den Gesundheitsministern der Länder sprechen, auch bei der Ministerpräsidentenkonferenz im März stehe das Thema auf der Tagesordnung. Zuvor hatte Lompscher gesagt, notfalls werde Berlin den Nichtraucherschutz im Alleingang durchsetzen. „Ich ziehe aber eine bundeseinheitliche Lösung vor“, sagte sie gestern. Das geplante Rauchverbot in Kneipen und Restaurants soll „ohne Ausnahme“ umgesetzt werden, kündigte Lompscher an. Allerdings sei es Gastronomen gestattet, zusätzlich zum rauchfreien Hauptraum abgetrennte Raucherräume einzurichten. In denen sollen die Gäste nach Willen der Senatorin aber nicht bedient werden – zum Gesundheitsschutz des Gaststättenpersonals.

Den genauen Text des Berliner Nichtraucherschutzgesetzes soll jetzt bis vor der parlamentarischen Sommerpause eine Expertengruppe erarbeiten, der Vertreter der Senatsverwaltungen für Gesundheit, Schule, Justiz, Stadtentwicklung und Wirtschaft angehören, sagte die Gesundheitssenatorin. Dabei gehe es unter anderem darum, mögliche wirtschaftliche Folgen für die Gastronomie zu besprechen. Lompscher selbst hält die Kosten der Reform für die Wirte für „begrenzt“. Enttäuscht zeigte sich Lompscher von den bisherigen Bemühungen des Gastronomieverbandes, in den Gaststätten freiwillig den Nichtraucherschutz zu verbessern. Die Vereinbarung des Verbandes, dem nur ein Drittel aller Gastwirte angehörten, sei „gescheitert“. Mit welchen Sanktionen der Senat die neue Regelung in Berlin umsetzen will, ist noch offen. Der Hotel- und Gaststättenverband setzt nach wie vor auf Freiwilligkeit. In der aktuellen Ausgabe der Verbandszeitschrift steht der Aufruf zu einer Initiative „100 Prozent freiwillig rauchfrei“. Wirte, die sich daran beteiligen, wollen ab 1. März das Rauchen in ihren Gaststätten unterbinden – ohne dass sie dazu gezwungen werden.

Die brandenburgische SPD-Landtagsfraktion strebt beim Nichtraucherschutz eine klare bundeseinheitliche Regelungen an. „Es kann nicht sein, dass zum Beispiel in Regionalzügen nach dem Überschreiten von Ländergrenzen geraucht werden darf“, sagte der Fraktionsvorsitzende Günter Baaske gestern – auch, wenn ein Rauchverbot in Zügen nicht Länder- sondern Bahnsache ist. Einer „Kommunalisierung der Entscheidungen über ein Rauchverbot“ erteilte er eine klare Absage und widersprach damit dem Parlamentarischen Geschäftsführer seiner Fraktion, Christoph Schulze. Der hatte zuvor die Möglichkeit ins Spiel gebracht, Städte und Gemeinden über den Nichtraucherschutz bestimmen zu lassen.

Bereits im Dezember vergangenen Jahres hatte Baaske ein Papier vorgelegt, wonach beim Nichtraucherschutz bundeseinheitliche Standards anzustreben sind. Zu den Zielen gehören ein vollständiges Rauchverbot in Schulen und Kindergärten, im öffentlichen Nahverkehr und Krankenhäusern.

Schulze warnte davor, nach Jahren der Toleranz gegenüber Rauchern jetzt zu scharf durchzugreifen. „Wir sollten nicht von einem Extrem ins andere fallen.“ Es gehe darum, die „goldene Mitte“ zu finden. Lars von Törne (mit pet und dpa)

Lars von Törne (mit pet, dpa)

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