Brandenburg: Berlins Grüne: Mehr als drei Nebenjobs für Senatoren zu viel
Berlin – Das Flughafen-Desaster, die Howoge-Affäre, früher der Bankenskandal – immer dann, wenn etwas schiefläuft bei den öffentlichen Unternehmen, wird gefragt: Sind die Politiker damit überfordert, die Beteiligungen des Landes Berlin zu kontrollieren? Der Grünen-Rechtsexperte Benedikt Lux schlägt nun vor, die Zahl der Aufsichtsratsmandate für Senatsmitglieder auf drei zu beschränken.
Stand:
Berlin – Das Flughafen-Desaster, die Howoge-Affäre, früher der Bankenskandal – immer dann, wenn etwas schiefläuft bei den öffentlichen Unternehmen, wird gefragt: Sind die Politiker damit überfordert, die Beteiligungen des Landes Berlin zu kontrollieren? Der Grünen-Rechtsexperte Benedikt Lux schlägt nun vor, die Zahl der Aufsichtsratsmandate für Senatsmitglieder auf drei zu beschränken. Sonst bleibe, wegen der Mehrfachbelastung, zu wenig Raum für die Regierungsgeschäfte. Oder eben zu wenig Zeit für die Kontrolle der eigenen Unternehmen.
Lux greift damit eine alte Debatte auf. Schon vor zwei Jahren beantragte die FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus, „die Anzahl von gleichzeitigen Aufsichtsratsmandaten von derzeit zehn auf maximal drei zu beschränken“. Außerdem müssten die Aufsichtsräte besser und regelmäßig fortgebildet werden. Im Parlament signalisierten damals alle Fraktionen Sympathie für den Vorschlag, trotzdem wurde der Antrag abgelehnt. Schon 2008 hatten die Grünen gefordert: „Fünf Aufsichtsratsmandate pro Person sind die Grenze, bis zu der noch gewährleistet werden kann, dass ein Mandat verantwortungsvoll wahrgenommen wird.“ Auch diese Initiative blieb folgenlos.
Und so geriet das Thema wieder in Vergessenheit. Aber die dritte Verschiebung des Eröffnungstermins für den Flughafen „Willy Brandt“ in Schönefeld warf erneut die Frage auf: Sind die Aufsichtsräte, vor allem jene in Regierungsverantwortung, mit ihren Aufgaben überfordert? Diese Frage wird nicht nur in Berlin gestellt. Über das Grünbuch der EU-Kommission für einen „Europäischen Corporate Governance-Rahmen“ diskutieren Rechtsexperten und Manager seit Frühjahr 2011. Der Bundesrat regte ein halbes Jahr später in einem Beschluss an, die im Grünbuch vorgeschlagene Begrenzung der Anzahl gleichzeitig wahrnehmbarer Kontrollmandate „auf maximal drei als allgemeine Vorgabe zu übernehmen“. Die Bundesregierung hält davon nichts. Und Wissenschaftler an den Universitäten von Hamburg, Frankfurt/Main und Köln, die sich mit dem Thema befassten, kamen auch nicht auf einen Nenner. Eine Begrenzung auf drei Mandate sei zu streng. Die geltende Regelung (Aufsichtsratsvorsitze zählen doppelt) habe sich bewährt, heißt es etwa in einer Stellungnahme der Uni Köln.
Die noch nicht abgeschlossene Diskussion auf EU-Ebene müsste den Senat nicht hindern, seine eigenen Regeln zu korrigieren. Eine Begrenzung der Mandate beträfe hauptsächlich den Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos). Er ist Aufsichtsratschef bei BVG, BSR und Novoberlin und sitzt außerdem im Aufsichtsrat von Charité, Vivantes und der Wasserbetriebe. Die anderen Senatskollegen nehmen höchstens vier Mandate wahr. Die herausgehobene Rolle Nußbaums begründet seine Sprecherin damit, dass er in den großen öffentlichen Unternehmen seine Rolle als Beteiligungssenator wahrnehme. Ulrich Zawatka-Gerlach
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: