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Brandenburg: Berlins Polizei kontrollierte Handydaten Auswertung bei der Suche nach Autozündlern

Berlin - Um Straftäter zu fassen, hat die Berliner Polizei in den vergangenen Jahren offenbar in großem Umfang Handy-Verbindungsdaten ausgewertet – eine Maßnahme, von der auch viele Unbeteiligte betroffen waren. Ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft sagte am Donnerstag mit Blick auf die Serie von Autobränden im vergangenen Sommer, seiner Einschätzung nach sei das Ermittlungsinstrument „in erheblichem Maße“ genutzt worden.

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Berlin - Um Straftäter zu fassen, hat die Berliner Polizei in den vergangenen Jahren offenbar in großem Umfang Handy-Verbindungsdaten ausgewertet – eine Maßnahme, von der auch viele Unbeteiligte betroffen waren. Ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft sagte am Donnerstag mit Blick auf die Serie von Autobränden im vergangenen Sommer, seiner Einschätzung nach sei das Ermittlungsinstrument „in erheblichem Maße“ genutzt worden. Im vergangenen Jahr hatte es in Berlin mehrere Monate lang eine massive Serie von Brandstiftungen an Autos gegeben. Von einer entsprechenden Auswertung von Handydaten ist also eine hohe Zahl Berliner Bürger potenziell betroffen. Von der Berliner Opposition kam scharfe Kritik. Sie und auch die SPD forderte, das Thema im Abgeordnetenhaus zu behandeln.

Das Internetblog netzpolitik.org hatte am Donnerstag Dokumente zu einer Autobrandstiftung in Friedrichshain veröffentlicht, die sich bereits im Oktober 2009 ereignete und bei der den Unterlagen zufolge „geringer Sachschaden“ entstand. Aus den Dokumenten geht hervor, dass die Staatsanwaltschaft am Amtsgericht Tiergarten mit Erfolg beantragte, die Verkehrsdaten von insgesamt dreizehn Mobilfunkzellen, also der Sendestationen für den Handy-Empfang, auswerten zu dürfen. Dabei ging es nicht darum, die Handys konkret verdächtiger Personen zu überwachen, sondern es wurden die Verbindungsdaten aller Personen überprüft, die in der Nacht der Brandstiftung zwischen 3:45 Uhr und 5 Uhr im fraglichen Gebiet ihr Handy nutzten oder auch eine SMS erhielten. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat die Echtheit der Dokumente bisher weder bestätigt noch bestritten. Sie gelten in Polizeikreisen jedoch als „vermutlich authentisch“.

Offenbar wurden Daten ausgewertet, die aufgrund der Vorratsdatenspeicherung erhoben worden waren. Überprüft werden kann so beispielsweise, wer wann wie lange und mit wem telefonierte – der Inhalt eines Gesprächs wird von einer solchen Überwachung aber nicht erfasst. Im März 2010 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Vorratsdatenspeicherung in der bis dahin praktizierten Form gegen das Grundgesetz verstoße. Seitdem sind die Telekommunikationsanbieter nicht mehr verpflichtet, die Daten zu speichern – sie sind aber umgekehrt auch nicht verpflichtet, die Speicherung zu unterlassen. Wie die Aussagen des Sprechers der Berliner Staatsanwaltschaft nahelegen, nutzten die Ermittlungsbehörden diesen Graubereich aus. kch/lvt

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