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Brandenburg: Berlins Senat muss Verträge offenlegen

Berlin - In einem Grundsatzurteil hat der Landesverfassungsgericht Berlin Parlamentariern die Einsicht in Verträge und Akten der Verwaltung erleichtert. Im konkreten Fall hatte eine Grünen-Abgeordnete geklagt, weil ihr der Einblick in die Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe verwehrt worden war.

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Berlin - In einem Grundsatzurteil hat der Landesverfassungsgericht Berlin Parlamentariern die Einsicht in Verträge und Akten der Verwaltung erleichtert. Im konkreten Fall hatte eine Grünen-Abgeordnete geklagt, weil ihr der Einblick in die Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe verwehrt worden war. Das ist nach Auffassung des Gerichts „rechtswidrig“. Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung, weil die Richter erstmals über das Akteneinsichtsrecht entschieden, das seit 2006 gilt. Eine Einsichtnahme dürfe nur verwehrt werden, wenn Interessen des Landes oder Dritter dies „zwingend erfordern“. ball

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