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Kinderpornografie: Berufungsverfahren gegen Ex-Landrat erst 2012

Das Amtsgericht Senftenberg hatte Dürrschmidt vor eineinhalb Jahren schuldig gesprochen, drei Jahre lang bis 2007 Bilder und Videos mit Kinderpornografie beschafft und besessen zu haben.

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Cottbus - Im Berufungsverfahren des wegen Besitzes von Kinderpornografie im Mai 2009 verurteilten früheren Landrates von Oberspreewald-Lausitz ist noch kein Verhandlungstermin in Sicht. Die Entscheidung darüber solle Anfang nächsten Jahres fallen, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Cottbus am Mittwoch. Es sei ein ergänzendes Technik-Gutachten eingeholt worden, zu dem noch Stellungnahmen fehlten. In dem Gutachten wird die Plausibilität der damaligen Prozessangaben von Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu den Computern mit den Kinderpornodateien des angeklagten CDU-Kommunalpolitikers Georg Dürrschmidt untersucht.

Das Amtsgericht Senftenberg hatte Dürrschmidt vor eineinhalb Jahren schuldig gesprochen, drei Jahre lang bis 2007 Bilder und Videos mit Kinderpornografie beschafft und besessen zu haben. Er soll sie aus dem Internet geholt und auf privaten Computern gespeichert haben. Der damals 50-Jährige muss 16 800 Euro Geldstrafe zahlen. Er hatte die Vorwürfe bestritten und in dem dreimonatigem Indizienprozess die Aussage verweigert. Seine Verteidigung plädierte
auf Freispruch. Nach dem Prozess kündigten sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil an. Der Kreistag beschloss im Juli 2009 die Abwahl Dürrschmidts. dpa

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