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Beschluss zu DDR-Richtern in Brandenburg: Namen müssen nicht offengelegt werden
Diese Entscheidung traf der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Es ging um Richter, die nach der Wiedervereinigung bis 2011 im Land tätig waren.
Stand:
Die Namen von DDR-Richtern, die auch nach der Wiedervereinigung bis 2011 in Brandenburg tätig waren, müssen laut dem Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte nicht offengelegt werden.
Einer am Dienstag in Straßburg bekannt gegebenen Entscheidung des Gerichts zufolge war zudem die Weigerung des Brandenburger Justizministeriums, die Einsatzorte der Betroffenen herauszugeben, ebenfalls rechtens. Entschädigungsansprüche erkannte der Gerichtshof nicht an. (AZ: 6091/16)
Die „Bild“-Zeitung hatte gegen die Weigerung des brandenburgischen Justizministeriums geklagt, die Namen von 13 im Jahr 2011 amtierenden Richtern offenzulegen, bei denen es Hinweise auf eine vorige Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) gab.
Laut „Bild“ waren darunter sechs Richter, die in Brandenburg mit der Anerkennung und Entschädigung von SED-Unrecht befasst waren.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hatte 2011 die Ablehnung eines entsprechenden Eilantrags der „Bild“- Zeitung im Wesentlichen bestätigt. Die Zeitung wollte das brandenburgische Justizministerium dazu bewegen, Informationen über die Richter und einen Staatsanwalt offenzulegen, die für die Stasi gearbeitet haben sollen.
Das Gericht bestätigte damals allerdings auch das Recht des Antragstellers, über den gegenwärtigen Einsatzort der betroffenen Richter informiert zu werden, soweit dabei ihre Anonymität gewahrt werden kann. (OVG 10 S 33.11) (epd)
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