Brandenburg: Beschwerde gegen Ablehnung der Akteneinsicht
Potsdam - Im Streit um die Einsicht in Trennungsgeld-Akten von Beamten unternimmt der parlamentarische Geschäftsführer der oppositionellen Linkspartei-Fraktion, Heinz Vietze, jetzt juristische Schritte. Er habe beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Potsdam eingelegt, sagte Vietze gestern in Potsdam.
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Potsdam - Im Streit um die Einsicht in Trennungsgeld-Akten von Beamten unternimmt der parlamentarische Geschäftsführer der oppositionellen Linkspartei-Fraktion, Heinz Vietze, jetzt juristische Schritte. Er habe beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Potsdam eingelegt, sagte Vietze gestern in Potsdam. Das Verwaltungsgericht hatte Klagen von betroffenen Beamten gegen einen Beschluss der Landesregierung zur Gewährung der Akteneinsicht stattgegeben. Die Beamten sahen sich durch die Freigabe der Akten in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Das Kabinett hatte jedoch in Absprache mit dem Landesdatenschutzbeauftragten Passagen in den Akten schwärzen lassen, die die Intimsphäre der betroffenen Bediensteten betreffen könnten. Nach Angaben einer Sprecherin der Linksfraktion will die Landesregierung nun bis zu einer Entscheidung des OVG keine Einsicht in Trennungsgeldakten gewähren. Davon seien auch Abgeordnete anderer Fraktionen betroffen. Vietze will die Akten von Ministern, Staatssekretären, Abteilungsleitern der Ministerialverwaltung, Präsidenten der Obergerichte, Staatsanwälten der Generalstaatsanwaltschaft sowie des Generalstaatsanwaltes einsehen. ddp
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