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Brandenburg: Beschwerden von Cottbuser OB-Bewerbern

Potsdam/Cottbus - Der Landeswahlausschuss wird am 27. September die Beschwerden von zwei Einzelbewerbern für den Posten des Cottbuser Oberbürgermeisters behandeln.

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Potsdam/Cottbus - Der Landeswahlausschuss wird am 27. September die Beschwerden von zwei Einzelbewerbern für den Posten des Cottbuser Oberbürgermeisters behandeln. Beraten und entschieden werde in öffentlicher Sitzung, teilte die Pressesprecherin des Landeswahlleiters, Bettina Cain, gestern mit. Der 42-jährige Cottbuser Unternehmer Fred Conrad und der 25 Jahre alte Student René Czainski hatten Beschwerde eingelegt, weil die städtische Kreiswahlleiterin Sabine Hiekel die Frist zur Einreichung der 100 Unterschriften von Unterstützern um einen Tag verkürzt hatte.

Von der Fristverkürzung waren insgesamt fünf parteilose Bewerber betroffen, von denen allerdings keiner bis zur vorzeitigen Beendigung der Aktion die notwendige Unterschriftenzahl erhalten hatte. Allein Fred Conrad reichte mit rund 80 Stützunterschriften trotzdem seinen Wahlvorschlag fristgemäß ein. Werde im Fall Conrad wegen seines eingereichten Wahlvorschlages für eine Heilung des Einspruchs entschieden, könnte er möglicherweise als dritter Kandidat auf die Liste zur Wahl des Cottbuser Stadtoberhauptes am 22. Oktober gesetzt werden, sagte die Sprecherin.

Bisher stehen der 50-jährige Infrastrukturminister Frank Szymanski (SPD) und der 39-jährige Cottbuser Ordnungsdezernent Holger Kelch (CDU) als Kandidaten fest. ddp

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