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Brandenburg: Bewährungsstrafe für 17-Jährige

Jugendliche hat Tat gestanden / Tötung ihres Neugeborenen im Affekt

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Potsdam - Eine 17-Jährige, die ihr Neugeborenes mit der Nabelschnur erdrosselt hat, ist gestern in Potsdam zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Fast ein Jahr nach dem Fund der Baby-Leiche in einem Müllcontainer in Premnitz (Havelland), befanden die Richter am Potsdamer Landgericht die Jugendliche des Totschlags in einem minderschweren Fall für schuldig. Nach Darstellung von Verteidiger Martin Ruthmann hatte die geständige 17-Jährige die Schwangerschaft verdrängt und bei der Tat Ende Februar 2006 im Affekt gehandelt.

In dem eintägigen Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit habe seine Mandantin eingeräumt, dass der Säugling lebte und sie dann an der mehrfach um den Hals gewickelten Nabelschnur gezogen habe. Dann habe sie den Jungen in eine Plastiktüte gesteckt und in eine Mülltonne geworfen, berichtete Ruthmann.

„Sie ist jetzt aber erleichtert, dass es vorbei ist“, sagte Ruthmann nach dem Urteilsspruch. „Sie bereut das Geschehen zutiefst.“ Das Urteil ist rechtskräftig. Ruthmann hatte zwar zunächst einen Freispruch gefordert, doch nachdem dann noch ein zweiter Gutachter zur Todesursache des Babys gehört wurde, schloss er sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an: zwei Jahre auf Bewährung.

„Der Knackpunkt war die Todesursache, da haben wir es uns nicht leicht gemacht“, sagte Staatsanwalt Gerd Heininger. Laut Gutachter kann zwar eine mehrfach um den Hals gewickelte Nabelschnur zum Tode eines Kindes führen. Doch nach Überzeugung der Kammer hat die Angeklagte durch das Ziehen an der Nabelschnur aktiv das Leben des Kindes verkürzt. Nach Auskunft von Ruthmann hatte die damals 16- Jährige die Schwangerschaft verdrängt, obwohl sie zu ihrer eigenen Mutter ein gutes Verhältnis hatte. Der Fall war bekannt geworden, nachdem eine Frauenärztin bei der Jugendlichen eine Entbindung festgestellt hatte.

Staatsanwalt Heininger wollte das Urteil nicht als symbolische Strafe bezeichnen und merkte an: „Ein Leben kann man nicht aufrechnen, schon gar nicht bei einer 16-Jährigen in einer Konfliktsituation.“ Imke Hendrich

Imke Hendrich

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