Brandenburg: Bewährungsstrafe für Schulz
Gericht verurteilte früheren Eberswalder Bürgermeister wegen Bestechlichkeit zu zehn Monaten
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Frankfurt (Oder) - Der ehemalige Bürgermeister von Eberswalde, Reinhard Schulz (parteilos), ist wegen Bestechlichkeit zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt (Oder) verhängte gegen den 55-Jährigen gesternh zudem eine Geldstrafe von 5000 Euro, die er an eine Jugendhilfeeinrichtung zahlen muss. Die Bewährungszeit wurde auf zwei Jahre festgelegt. Das Urteil ist nach Angaben eines Gerichtssprechers noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und zwei Monate Haft auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 10 000 Euro verlangt. Schulz habe im Frühjahr 1998 eine Ablösesumme, die ein österreichischer Investor für nicht gebaute Parkplätze an die Stadt hätte zahlen müssen, „rechtswidrig herabgesetzt und dafür einen Bestechlichkeitslohn von 15 000 Euro erhalten“, sagte der Anklagevertreter. Die Verteidigung hatte für eine Bewährungsstrafe von sechs bis acht Monaten plädiert.
Die Kammer verwies darauf, dass Schulz als Bürgermeister in einer besonderen Verantwortung gestanden habe. Es habe sich um keine geringe Summe gehandelt. Zugunsten des Angeklagten werteten die Richter die lange Verfahrensdauer. Zudem sei er bis auf eine Verurteilung zu 1200 Euro wegen Trunkenheit am Steuer im vergangenen Jahr strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Deshalb blieb die Kammer nahe an der unteren Grenze, die das Strafgesetz für Bestechlichkeit vorsieht. „Ich habe keineswegs mit Vorsatz gehandelt und auch nicht versucht, mir einen Vorteil zu verschaffen“, sagte Schulz. Er räumte aber ein, dass er damals zu leichtfertig gewesen sei und die Tragweite nicht erkannt habe. Die 15 000 Euro, die laut Anklage auf sein Familienkonto geflossen waren, habe er bereits im Herbst 1999 zurückgezahlt. Er habe sich in den vergangenen acht Jahren vieler Anschuldigungen und Unterstellungen erwehren müssen. „Ich wünsche nicht meinem ärgsten Feind, dass er das durchmachen muss“, sagte der sichtlich mitgenommene Ex-Bürgermeister.
Das Verfahren gegen Schulz war neu aufgerollt worden, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im Frühjahr seinem Revisionsantrag gegen ein Urteil des Potsdamer Landgerichts teilweise stattgegeben hatte. Die Potsdamer Richter hatten den Ex-Bürgermeister im Januar 2006 wegen Untreue und Bestechlichkeit zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der BGH hob aber die Verurteilung wegen Untreue wieder auf.
Alle Verfahrensbeteiligten verwiesen am Mittwoch darauf, dass die Folgen der Tat Schulz erheblich treffen. Nach dem Potsdamer Prozess war er vom Landrat des Kreises Barnim, Bodo Ihrke (SPD), des Amtes - das er seit 1995 innehatte - enthoben. Im Juli 2006 wurde er bei einem Bürgerentscheid abgewählt. Schulz hat nach eigenen Angaben seither keine neue feste Stelle angetreten. Er engagiere sich heute im Vereinsleben der Stadt.
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