Brandenburg: BGH-Urteil: Goetjes muss ins Gefängnis Ex-Grünen-Schatzmeister scheitert mit Revision
Leipzig/Potsdam - Der frühere Schatzmeister der brandenburgischen Grünen, Christian Goetjes, muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf am Dienstag in Leipzig seine Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Potsdam von Dezember vergangenen Jahres, das damit rechtskräftig wird.
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Leipzig/Potsdam - Der frühere Schatzmeister der brandenburgischen Grünen, Christian Goetjes, muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf am Dienstag in Leipzig seine Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Potsdam von Dezember vergangenen Jahres, das damit rechtskräftig wird. „Der Senat ist der Meinung, dass hier die Voraussetzungen für die Annahme von gewerbsmäßigem Handeln gegeben ist“, sagte der Vorsitzende Richter des 5. Strafsenats des BGH, Clemens Basdorf. Goetjes’ Anwalt Martin Dakhli hatte eine Aufhebung des Urteils und eine Neuverhandlung an einer anderen Strafkammer des Landgerichts Potsdam gefordert.
Er bestritt, dass Goetjes gewerbsmäßig gehandelt haben soll, wie das Landgericht festgestellt hatte, das ihn wegen Untreue in 261 Fällen verurteilt hatte. Den Grünen war ein Schaden von rund 290 000 Euro entstanden. Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft, Oberstaatsanwältin Andrea Sewtz, schloss sich der Auffassung der Verteidigung insoweit an, als dass sie bei dem Veruntreuen von Geldern, die Goetjes an zwei bulgarische Prostituierte weitergereicht hatte, ebenfalls kein gewerbsmäßiges Handeln erkannt hatte. „Es darf keinen Unterschied machen, ob das Geld erst auf den Privatkonten des Angeklagten eingegangen ist oder ob es gleich auf die Konten der Prostituierten überwiesen worden wäre“, erklärte Sewtz. Dabei geht es um eine Summe von rund 157 000 Euro, die Goetjes für zwei Prostituierte ausgegeben hatte, allein 20 000 Euro für die Drogenentzugstherapie einer Frau. Der anderen Prostituierten gab er das Geld für das Begleichen von Schulden, Krankenbehandlungen ihrer Schwester und zum Freikauf von ihrem Zuhälter.
Anwalt Dakhli hatte versucht nachzuweisen, dass sein Mandant nicht aus eigennützigen Motiven gehandelt habe: „Man kann sich in diesem Milieu keine Zuneigung kaufen, sondern nur Dienstleistungen.“ Dieser Auffassung folgten die Bundesrichter nicht. „Eine Tat mit nur altruistischen Motiven liegt hier nicht vor“, sagte Richter Basdorf. Goetjes hatte während seines Geständnisses vor dem Landgericht darauf gepocht, aus altruistischen Motiven gehandelt zu haben.
Die Vereinbarung der Grünen mit Goetjes, die eine Wiedergutmachung des Schadens in Höhe von 65 000 Euro vorsieht, hat weiter Bestand. Goetjes habe 40 000 Euro gezahlt, es gingen monatliche Raten von 10 000 Euro ein, sagte Landesparteichef Benjamin Raschke. Zwischenzeitlich hatten die Grünen geprüft, die Vereinbarung aufzuheben, die auf Goetjes’ Angaben beruhte, er sei mittellos und beziehe Hartz IV. Während des Potsdamer Prozesses war bekannt geworden, dass Goetjes in Berlin eine Escort-Agentur mit bulgarischen Prostituierten betrieben haben soll. Die Berliner Polizei stellte ihre Ermittlungen wegen Zuhälterei aber angesichts der höheren Straferwartungen im Untreue-Verfahren ein. Sven Eichstätt
Sven Eichstätt
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