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Brandenburg: Bleibt Doppelmord ungesühnt? Hauptbelastungszeuge verweigert die Aussage

Frankfurt (Oder) – In dem Prozess gegen drei Palästinenser wegen Doppelmordes an einem libanesischen Autohändler und dessen deutscher Ehefrau in Dahlwitz-Hoppegarten deutet sich eine überraschende Wendung an. Nachdem der Hauptbelastungszeuge der Anklage gestern vor Gericht die Aussage verweigerte, regte der Vorsitzende Richter an, das Verfahren „einvernehmlich zu beenden“.

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Frankfurt (Oder) – In dem Prozess gegen drei Palästinenser wegen Doppelmordes an einem libanesischen Autohändler und dessen deutscher Ehefrau in Dahlwitz-Hoppegarten deutet sich eine überraschende Wendung an. Nachdem der Hauptbelastungszeuge der Anklage gestern vor Gericht die Aussage verweigerte, regte der Vorsitzende Richter an, das Verfahren „einvernehmlich zu beenden“. Die Prozessbeteiligten sollten außerdem darüber nachdenken, auf die Vernehmung weiterer Zeugen zu verzichten.

Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Angeklagten im Alter von 39 bis 66 Jahren Doppelmord vor. Sie sollen den 45-jährigen Autohändler und dessen 36 Jahre alte Ehefrau Ulrike am 6. November 2000 mit mehreren Schüssen getötet und mehrere hunderttausend Mark erbeutet haben.

Die Ermittler hatten nach dem Verbrechen lange nach Verdächtigen gesucht. Einen Hinweis erhielten sie dann 2001 von dem Palästinenser Nidal A. Der sagte aus, dass der Doppelmord von seinem Onkel Ibrahim A. (66), dessen Sohn Bassam A. (39) und Schwiegersohn Abed N. (41) begangen worden sei. Ibrahim A. wurde im September 2001 verhaftet. Die Angeklagten bestreiten die Tat.

Weil immer wieder Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zeugen auftauchten, wurde der Hauptverdächtige ein knappes Jahr später wieder entlassen. Die Staatsanwaltschaft ist dennoch bis heute von der Schuld der drei Männer überzeugt. Das Landgericht Frankfurt (Oder) ließ die Anklage zunächst nicht zu, weil es die Beweislage für nicht ausreichend hielt. Der Prozess wurde erst nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht terminiert.

Die Verteidiger hatten stets Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen geäußert. Der konnte gestern von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, weil er der Neffe des Hauptangeklagten ist, der sich inzwischen in Josef Steve A. umbenannt hat. Dass Nidal A. gestern aus Angst vor Rache schwieg, ist ebenso möglich wie eine in diesen Kreisen nicht unübliche „finanzielle Klärung innerhalb der Familie“.

Ob die Prozessbeteiligten dem Hinweis des Richters folgen und in Anbetracht eines nicht mehr auszuschließenden Freispruchs auf die Fortsetzung des Verfahrens verzichten, war gestern nicht zu erfahren. Für heute ist noch ein Termin angesetzt. das

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