Brandenburg: Blinkverbot fürs Andreaskreuz
Bahn saniert bis 2010 insgesamt 220 Schrankenanlagen im Land Brandenburg
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Potsdam - Das Andreaskreuz an Bahnübergängen darf ab dem Jahr 2010 nicht mehr blinken – es muss durchgehend rot leuchten. Dies schreibt die Eisenbahnbetriebsordnung vor, die nach einer Ausnahmegenehmigung für die Neuen Länder ab 2010 auch im Land Brandenburg zur Wirkung kommt. Bis dahin muss die Bahn noch 220 Schrankenanlagen mit der alten Blink-Technik im Land Brandenburg sanieren, sagte Bahnsprecherin Susan Saß am Freitag gegenüber den PNN. 125 Millionen Euro müssten dafür aufgebracht werden, zwei Drittel davon bezahlt die öffentliche Hand. Zusätzlich ist geplant, auf der Strecke Berlin-Dresden 25 Bahnübergänge durch Bau von Straßenüberführungen zu beseitigen.
In den Neuen Ländern wurden noch bis 1994 die blinkenden Andreaskreuze verbaut. Seit der Fusion der Reichsbahn mit der Deutschen Bahn und der Gründung einer Aktiengesellschaft gilt aber auch in den Neuen Ländern die Eisenbahnbetriebsordnung. Eine bis 2003 ausgesprochene Ausnahmegenehmigung zum Weiterbetrieb der blinkenden Andreaskreuze wurde vom Bundesverkehrsminister verlängert, über das Jahr 2010 wird es laut Saß aber keine Ausnahme mehr geben.
Wegen der Sicherungstechnik, des Alters der Anlagen und aus wirtschaftlichen Gründen komme derzeit nur ein kompletter Neubau der Bahnübergänge in Betracht, sagte die Bahnsprecherin. Neben den Andreaskreuzen sollen deshalb – je nach Verkehrsbelastung – weitere Umbauten erfolgen. „Ein großes Problem stellen dabei abbiegende Nebenstraßen dar“, sagte Saß. Gesetzlich sei vorgeschrieben, dass sich zwei Laster an einem Bahnübergang begegnen und ihn gefahrlos räumen können müssen. „Um das sicherzustellen, muss die Straßenbreite in einem Bereich von 25 Metern vor und hinter dem Bahnübergang auf mindestens 5,50 Meter angepasst werden.“ Wenn Straßen in diesem Bereich abbiegen, müssten Schleppkurven hergerichtet werden. Gegebenenfalls sind zusätzliche Lichtzeichen erforderlich, damit alle Fahrzeuge gefahrlos abbiegen können, bevor sich die Schranken schließen. Im Fall des Bahnhofs Schwielowsee Caputh muss dafür der vor vier Jahren hergerichtete Bahnhofsvorplatz wieder zurückgebaut werden (PNN berichteten).
Im Potsdamer Raum sind nach Bahnangaben neben dem Bahnhof Schwielowsee auch der Bahnübergang Am Gaisberg in Geltow und am Weg zum Schlänitzsee in Potsdam von den Umbauplänen betroffen. Henry Klix
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