Brandenburg: Blocker im Block – Berlins Justiz will Handys stören
In allen Gefängnissen wird trotz Verbots telefoniert – 2008 soll das eine neue Technik verhindern
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Berlin - Die Justiz will den Handymissbrauch in den Berliner Gefängnissen stoppen – und zwar mit einem so genannten Handyblocker. Dieser Störsender soll das illegale Telefonieren aus den Zellen mit eingeschmuggelten Mobilfunkgeräten unterbinden. „Wir testen im kommenden Jahr den Einsatz von Handyblockern“, bestätigte der Büroleiter von Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue entsprechende Informationen dieser Zeitung. In Berlin-Moabit werde begonnen, weil in der U-Haft Handys größeren Schaden anrichten können, sagte Weber. Denn damit können Häftlinge vor dem Prozess Absprachen mit Komplizen treffen oder Zeugen unter Druck setzen.
Auch sonst wurde die Sicherheit in der JVA Moabit stark verschärft. Während des Hofganges werden jetzt zwei Wachtürme wieder besetzt, um zu verhindern, dass Handys über die Mauer geworfen werden. Vor jedem Freigang wird der Hof nspiziert, um hineingeworfene Gegenstände zu finden. Deshalb wurden auch die Büsche gestutzt. In Moabit wurden im vergangenen Jahr 69 Mobiltelefone beschlagnahmt, bis September waren es bereits 57 – eher wenige im Vergleich mit anderen Gefängnissen (siehe Kasten).
Welches technische Verfahren gegen die Handys eingesetzt werde, ist laut Weber noch offen. Möglich sei ein Störsender, aber auch eine Art elektronische Abschirmmauer. Voraussetzung für die Installation eines Blockers sei, dass die Mobiltelefonie in der Umgebung nicht gestört werde. Genau das befürchtet die „Bitkom“, der Verband der Telekommunikationsbranche. Die Bitkom hält gar nichts von der Technik: „Störsender bringen wenig und schaden viel“, sagte Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Sinnvoller seien strengere Kontrollen im Gefängnis.
Doch eine hundertprozentige Kontrolle ist eben nicht möglich, sagen Experten. So müssen Besucher in Gefängnissen zwar ihre Taschen abgeben. Moderne Handys sind mittlerweile jedoch so klein, dass sie leicht in die Anstalt geschmuggelt werden können. Eine Kontrolle im Intimbereich ist jedoch nur bei konkretem Verdacht möglich – findet also in der Regel nicht statt. Zudem werden Justizangestellte und Anwälte an der Pforte nicht durchsucht.
Über die Kosten des Handyblockertests machte Büroleiter Weber keine Angaben. Der Justizminister von Baden-Württemberg, Ulrich Goll, hatte die Kosten pro Gefängnis kürzlich auf „einige 100 000 Euro“ beziffert. Im November hatte Baden-Württemberg als erstes Bundesland einen Gesetzesentwurf beschlossen, um Handy-Störsender in Gefängnissen installieren zu können. Die CDU-FDP-Regierung will so gegen Drogenhandel und Fluchtversuche vorgehen. Dabei ist das Problem in Baden-Württemberg vergleichsweise gering. In allen 18 Gefängnissen wurden im vergangenen Jahr 171 Handys beschlagnahmt. 271 haben die Berliner Beamten in der Jugendstrafanstalt beschlagnahmt.
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