Brandenburg: Bombodrom: Noch ein Sieg für die Gegner
Dritte Anrainer-Gemeinde setzt sich vor Gericht durch
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Dritte Anrainer-Gemeinde setzt sich vor Gericht durch Potsdam (dpa/PNN). Das Verwaltungsgericht Potsdam hat gegen die sofortige militärische Nutzung des umstrittenen „Bombodroms“ in der Kyritz-Ruppiner-Heide eine dritte einstweilige Anordnung erlassen. Einem entsprechenden Antrag der Gemeinde Flecken Zechlin (Ostprignitz-Ruppin) sei stattgegeben worden, bestätigte die Vorsitzende Richterin der 3. Kammer, Beate Vondenhof, am Freitag. Zuvor hatten bereits zwei andere Gemeinden den Beginn von Tiefflügen über dem rund 12 000 Hektar großen Gelände gestoppt. Den Rückschluss der Anwaltskanzlei Geulen + Klinger, dass mit der Gerichtsentscheidung das Bundesverteidigungsministerium den Bombenabwurfplatz auch nicht durch ein neues Verfahren in Betrieb nehmen dürfe, teilte Vondenhof nicht. Nach Auffassung der Anwälte wäre dafür jetzt ein Gesetz des Bundestages nötig. Es sei nur über die sofortige Nutzung des Bombenabwurfplatzes durch das Verteidigungsministerium entschieden worden, erläuterte die Richterin. Die Anwälte der Kläger forderten das Ministerium auf, das Vorhaben aufzugeben. Bereits am 19. September hatte das Verwaltungsgericht einem Antrag der Gemeinde Schweinrich (Ostprignitz-Ruppin) auf einstweilige Anordnung stattgegeben. Das Interesse der Kommune als Klägerin sei höher einzustufen als die Absicht der Ministeriums, schnellstmöglich Tiefflüge aufzunehmen, hieß es. Auch die Gemeinde Lärz (Mecklenburg-Vorpommern) konnte sich so durchsetzen. Vondenhof zufolge stehen noch vier Anträge auf einstweiligen Anordnung zur Entscheidung an. Um den Militärbetrieb in der Kyritz- Ruppiner Heide wird seit elf Jahren gestritten. Nach dem Zweiten Weltkrieg hatten jahrzehntelang die sowjetischen Streitkräfte das Areal als Luft-Boden-Schießplatz genutzt. Anlieger, Tourismus-Anbieter und Bürgerinitiativen protestieren gegen die ihrer Meinung nach zu erwartende Lärmbelästigung. Die Bundeswehr plant jährlich 1700 Einsätze mit mehreren Flügen und das Abwerfen von Übungsbomben.
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