Brandenburg: „Bombodrom“: Noch keine Entscheidung
Potsdam - Im juristischen Streit um das sogenannte Bombodrom bei Wittstock hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg noch nicht über die Zulassung von Berufungsanträgen des Bundesverteidigungsministeriums entschieden. Vor einigen Tagen seien die Begründungen für die Anträge eingegangen, sagte Gerichtssprecher Joachim Buchheister gestern Anfrage.
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Potsdam - Im juristischen Streit um das sogenannte Bombodrom bei Wittstock hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg noch nicht über die Zulassung von Berufungsanträgen des Bundesverteidigungsministeriums entschieden. Vor einigen Tagen seien die Begründungen für die Anträge eingegangen, sagte Gerichtssprecher Joachim Buchheister gestern Anfrage. Jetzt könne die Gegenseite schriftlich dazu Stellung nehmen. Erst danach werde über die Anträge entschieden.
Die Bundeswehr will in der Kyritz-Ruppiner Heide bei Wittstock einen rund 12 000 Hektar großen ehemaligen sowjetischen Schießplatz wieder in Betrieb nehmen. Die Luftwaffe will das Areal für 1700 Tiefflug-Einsätze pro Jahr nutzen. Dagegen wehren sich seit Jahren zahlreiche Bürgerinitiativen, Unternehmen und Gemeinden. Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte im Juli drei Musterklagen stattgegeben und die Betriebserlaubnis für das „Bombodrom“ aufgehoben. Das Verteidigungsministerium stellte Anträge auf Zulassung einer Berufung. Sollten die Anträge zugelassen werden, wird ein Berufungsverfahren eröffnet. Im Falle einer Ablehnung wäre das Verfahren beendet, sagte Buchheister. Wann eine Entscheidung fällt, konnte der Gerichtssprecher noch nicht sagen.
Die Bürgerinitiative Freie Heide ruft unterdessen für Sonntag zur 106. Protestwanderung gegen das „Bombodrom“ auf. Die Protestaktion startet um 14.00 Uhr mit einer geistlichen Besinnung in der Kirche von Flecken Zechlin. Um 14.30 Uhr beginnt die vier Kilometer lange Wanderung zum „Bombodroms“. Dort soll eine Mahnsäule enthüllt werden. ddp
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