Brandenburg: Bombodrom: Streit geht in nächste Instanz Rechtsstreit wieder vor Oberverwaltungsgericht
Berlin - Der Streit um den Bombenabwurfplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide bei Wittstock geht in die nächste Instanz. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg ließ die Berufung des Bundesverteidigungsministeriums gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Potsdam vom Juli 2007 zu, wie die Bürgerinitiative „Freie Heide“ gestern mitteilte.
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Berlin - Der Streit um den Bombenabwurfplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide bei Wittstock geht in die nächste Instanz. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg ließ die Berufung des Bundesverteidigungsministeriums gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Potsdam vom Juli 2007 zu, wie die Bürgerinitiative „Freie Heide“ gestern mitteilte. Damit wird der seit 1994 geführte Rechtsstreit nun wieder vor dem OVG weitergeführt.
„Wir begrüßen diese Beschlüsse, weil sie die Möglichkeit bieten, dass die grundsätzlichen Fragen der Rechtswidrigkeit der Inbetriebnahme des Bombodroms nunmehr auch höchstrichterlich geklärt werden können“, teilten die Anwälte Reiner Geulen und Remo Klinger mit. Durch die Beschlüsse des OVG werde zudem sichergestellt, dass die Kläger gegebenenfalls Rechtsschutz vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof beanspruchen können.
Die Bundeswehr will den rund 12 000 Hektar großen ehemaligen sowjetischen Luft-Boden-Schießplatz wieder in Betrieb nehmen und für 1700 Tiefflug-Einsätze pro Jahr nutzen. Dagegen wehren sich seit Jahren Bürgerinitiativen, Unternehmen und Gemeinden. Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte vor einem Jahr drei Musterklagen stattgegeben und die Betriebserlaubnis für das „Bombodrom“ aufgehoben.
Die Anwälte verwiesen darauf, dass aufgrund dieser Entscheidung das Bombodrom weiterhin „für die Bundeswehr verschlossen“ bleibe. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts erwarten sie im Laufe des kommenden Jahres. ddp
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