Brandenburg: Bombodrom weiter tabu für Bundeswehr
Berlin/Zühlen - Die Bundeswehr darf den früheren Truppenübungsplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide weiterhin nicht in Betrieb nehmen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg habe gestern mehrere entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam bestätigt, sagte ein Specher der Bürgerinitiative Freie Heide in Zühlen.
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Berlin/Zühlen - Die Bundeswehr darf den früheren Truppenübungsplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide weiterhin nicht in Betrieb nehmen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg habe gestern mehrere entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam bestätigt, sagte ein Specher der Bürgerinitiative Freie Heide in Zühlen. Damit habe Verteidigungsminister Franz-Josef Jung (CDU) erneut eine Niederlage vor Gericht erlitten. Die brandenburgische Grünen-Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm forderte Jung auf, „die Pläne für den Luft-Boden Schießplatz ein für allemal aufzugeben“. Für die Abgeordnete ist dieser Erfolg der Gegner des Bombodroms in erster Linie auf Zielstrebigkeit und Willensstärke zurück zu führen: „Mit ihrem leidenschaftlichen Protest machen Tausende Bürger eines deutlich: Die Region um die Kyritz-Ruppiner Heide ist ein Landstrich, für dessen Zukunft es sich lohnt zu kämpfen.
Der Verwaltungsgericht hatte in diesem Jahr vier Anträge der Bundesrepublik zur sofortigen Nutzung des als Bombodrom bekannt gewordenen Luft-Boden-Schießplatzes zurückgewiesen. Hintergrund sind 20 Klagen gegen die militärische Nutzung des Bombodroms. ddp
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