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Brandenburg: Bonusmeilen privatisiert

Rechnungshof: Gutschriften aus Dienstflügen und Heimfahrten in Ministerien falsch abgerechnet

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Rechnungshof: Gutschriften aus Dienstflügen und Heimfahrten in Ministerien falsch abgerechnet Potsdam - Brandenburgs Landesrechnungshof hat Mängel bei der Abrechnung von so genannten Bonusmeilen und Reisekosten überhaupt durch Beamte der Landesregierung festgestellt. Bei den „Bonusmeilen" handelt es sich um Gutschriften, die Fluggesellschaften seit 1993 für „Vielflieger“ gewähren. Nach einem Erlass des Finanzministeriums vom 27. August 1993 müssen sie der jeweiligen Abrechnungsstelle angezeigt werden, wenn die Flugkosten vom Land erstattet werden. Das gilt sowohl für Dienstreisen wie für Familienheimfahrten bei getrenntem Wohn- und Arbeitsort. Laut Erlass dürfen Bonusmeilen nicht für private Flüge benutzt werden. Bei seinen Tiefen-Prüfungen zur Trennungsgeld-Affäre ist der Rechnungshof darauf gestoßen, dass der genannte Erlass des Ministeriums teilweise nicht beachtet wurde. So wurden Meilengutschriften „nicht immer angezeigt“. Die zuständigen Stellen versäumten es, darauf hinzuwirken. Auch wurde nicht sichergestellt, dass die Meilengutschriften für vom Land finanzierte Familienheimfahrten in Anspruch genommen wurden. Das ist dem Bericht über die Prüfung der Zahlungen von Trennungsgeld und sonstiger Erstattungen im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur zu entnehmen. In drei Fällen schloss der Rechnungshof sogar nicht aus, dass Meilengutschriften „aufgrund von Dienstreisen und Familienheimfahrten für private Flüge in Anspruch genommen wurden“. Das Wissenschaftsministerium teilte dazu auf Anfrage mit, ihm lägen „derzeit keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Bonusmeilen für Dienstflüge und Familienheimfahrten privat verwendet wurden“. In zwei der drei beanstandeten Fällen gehe man davon aus, die Bedenken des Rechnungshofs ausräumen zu können. Im dritten Fall dauere die Prüfung an. Das Ministerium wies darauf hin, dass es seit 1998 keine Vielflieger-Fälle bei Trennungsgeld-Empfängern mehr gegeben habe. Der Rechnungshof hat außerdem festgestellt, dass Reisekostenbeihilfen für Familienheimfahrten neu eingestellter Beamter statt aller 14 Tage oder monatlich teilweise wöchentlich gewährt wurden. Dadurch sei es zu Überzahlungen gekommen. In der Landesregierung wird vermutet, dass der Rechnungshof im Zuge der Überprüfung der Trennungsgeld-Zahlungen auch auf Unkorrektheiten bei den Reisekostenabrechnungen in anderen Ministerien stoßen wird. Da es keine zentrale Reisekostenstelle gebe, seien die Ministerien selbst verantwortlich. Wie viele Landesbedienstete vor allem in den neunziger Jahren am „Vielfliegerprogramm“ teilgenommen haben, ist unbekannt. Die Staatskanzlei erklärte sieht jedoch, keinen Anlass für eine generelle Überprüfung des Umgangs mit Bonusmeilen zu sehen. Der Rechnungshof wird seine Überprüfungen wegen des Umfangs erst in einigen Monaten abschließen.

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