Brandenburg: Brandenburg fordert mehr Zollkontrollen Gastronomen sollen Mindestlohn zahlen
Potsdam - Brandenburgs Regierung fordert eine stärkere Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns im Gastgewerbe. Das teilte das Ministerium für Arbeit und Soziales auf Anfrage der PNN mit.
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Potsdam - Brandenburgs Regierung fordert eine stärkere Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns im Gastgewerbe. Das teilte das Ministerium für Arbeit und Soziales auf Anfrage der PNN mit. Das Gastgewerbe gilt als besonders anfällig für Verstöße gegen den Mindestlohn. Die Kontrollen waren bundesweit und in Brandenburg im vergangenen Jahr aber zurückgegangen (PNN berichtete). „Eine Verstärkung der diesbezüglichen Überprüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wäre aus Sicht der Landesregierung Brandenburg wünschenswert“, heißt es im Schreiben des Arbeitsministeriums.
Das für den Zoll zuständige Bundesfinanzministerium (BFM) machte am Dienstag jedoch wenig Hoffnung auf eine wesentliche Verstärkung der Kontrollen. „Die Prüfungen der Mindestlohnpflichten sind zeitaufwendig“, heißt es auf Nachfrage der PNN. Außerdem nehme die Zahl der zu prüfenden Branchen zu, weswegen in anderen Bereichen teilweise weniger geprüft werde.
Um den höheren Aufwand durch die Mindestlohnkontrollen zu kompensieren, sollten zwischen 2015 und 2020 insgesamt 1600 zusätzliche Stellen geschaffen werden. Nach Auskunft des Ministeriums wurden 2015 und 2016 insgesamt 657 Nachwuchskräfte eingestellt. Allerdings dürften im gleichen Zeitraum etwa 400 Beschäftigte aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sein, was lediglich etwa 250 zusätzlichen Stellen in den vergangenen zwei Jahren ergeben würde.
Das BFM bestätigte, dass das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe eine ausgewiesene Schwerpunktbranche nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ist und daher eigentlich im speziellen Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) steht. Im Bereich des Mindestlohns stellte die FKS hier ein erhöhtes Aufkommen von Verstößen fest.
Zahlen des BFM für das Jahr 2016 hatten gezeigt, dass von den insgesamt 147 in Brandenburg eingeleiteten Ermittlungsverfahren nach dem Mindestlohngesetz 70 auf das Gastgewerbe entfielen.
Brandenburgs Arbeitsministerium findet es „bedauerlich, dass die rechtstreuen Betriebe im Gastgewerbe durch derartige Verstöße am fairen Wettbewerb gehindert werden“ und den Beschäftigten und der Solidargemeinschaft Schaden zugefügt werde. mea
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