WEITERE BESCHLÜSSE: Brandenburg stärkt kommunale Unternehmen
Erleichterungen für kommunale Betriebe: Brandenburger Kommunen sollen künftig Aufträge zunächst an kommunale Firmen geben können. Ein entsprechendes Gesetz mit dem sperrig klingenden Namen zur „kommunalen Daseinsvorsorge“ ist im Landtag mehrheitlich angenommen worden.
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Erleichterungen für kommunale Betriebe: Brandenburger Kommunen sollen künftig Aufträge zunächst an kommunale Firmen geben können. Ein entsprechendes Gesetz mit dem sperrig klingenden Namen zur „kommunalen Daseinsvorsorge“ ist im Landtag mehrheitlich angenommen worden. Danach dürfen Gemeinden, Ämter und Landkreise Aufgaben erst dann an private Anbieter übertragen, wenn sie diese wirtschaftlicher erledigen können. Kritiker hatten im Vorfeld bemängelt, dass privatwirtschaftliche Unternehmen ausgebremst und kommunale Firmen bevorzugt werden. Innenminister Dietmar Woidke (SPD) betonte, das Land müsse Bedingungen schaffen, damit sich die kommunale Eigenverantwortung entfalten könne. Durch die Neuregelung gebe es auch eine Chance, die regionale Wirtschaftskraft zu stärken.
Außerdem wurde die Gerichtsneuordnung verabschiedet. Die Abgeordneten stimmten mehrheitlich bei zwei Enthaltungen für den Gesetzentwurf der rot-roten Landesregierung.
Festgeschrieben ist nun der Erhalt aller 25 Standorte der Amtsgerichte. Darüber hatte es bereits Streit unter der Vorgängerregierung von SPD und CDU gegeben. Das Gesetz schreibt jetzt Veränderungen bei den Landgerichtsbezirken vor. Für die Uckermark ist nun Neuruppin und nicht mehr Frankfurt (Oder) zuständig. Der Dahme-Spreewald-Kreis geht mit dem Amtsgericht Königs Wusterhausen an Cottbus. Damit werden die Grenzen des Polizei- und des Gerichtsbezirks angeglichen. Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) betonte, dass nun für die Brandenburger Bürger eine zukunftsfähige Justiz geschaffen werde. Befürworter erwarten eine bessere Zusammenarbeit unter anderem von Staatsanwaltschaft und Polizei. dpa
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