Brandenburg: Brandenburger Parlamentarier üben sich im Verzicht
Landtagsabgeordnete wollen Altersversorgung verringern und Diäten an Einkommensentwicklung koppeln
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Potsdam - Die von SPD, CDU und Linkspartei im Brandenburger Landtag gemeinsam angestrebte Reform der Abgeordnetenversorgung würde zu einer der bescheidensten Diätenregelungen in Deutschland führen. Wie die PNN bereits gestern berichteten, sollen Brandenburger Abgeordnete künftig erst ab dem 67.Lebensjahr Anspruch auf eine Pension haben – bundesweit ein Novum.
Die maximale Höhe der Altersversorgung soll von bislang 75 Prozent der Grunddiät auf 69 Prozent gesenkt werden – weniger als in jedem anderen Landesparlament. Und die Höhe der Diäten, die bisher bei 4399 Euro im Monat liegen, soll ab 2007 an die Entwicklung der Einkommen im Land gekoppelt werden, was es in ähnlicher Form bislang nur in Bayern gibt. „Der rote Faden ist: Geht es dem Volk schlecht, geht es uns schlecht. Geht es dem Volk besser, geht es uns besser“, sagte Christoph Schulze, der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion. CDU-Fraktionschef Thomas Lunacek sprach von einem „großen Wurf“. Auch die oppositionelle Linkspartei begrüßt die Einigung. „Wir sind gewillt, einschneidend und sichtbar Privilegien abzubauen“, sagte Vizefraktionschef Heinz Vietze.
Die Vereinbarung, die gestern in den Fraktionen überwiegend auf Zustimmung stieß und vor der Sommerpause im Parlament beschlossen werden soll, sieht weitere Abstriche für Abgeordnete vor: So sollen sie Anspruch auf vorzeitige Pensionierung künftig erst ab dem 57. Lebensjahr haben, statt bislang ab dem 55. Lebensjahr. Auch bei den Aufwandsentschädigungen soll gespart werden: Die Kostenpauschale für die Betreuung der Wahlkreise, das Büro und das Telefon, soll von 872 Euro im Monat auf 572 Euro abgesenkt werden. „Wir schieben damit dem Brieftaschenfüllen den Riegel vor“, sagte Schulze.
Keine Differenzen gibt es um eine Klausel, nach der die Hinterbliebenen-Versorgung künftig auch für die Partner von Abgeordneten gelten soll, die in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften leben. CDU-Fraktionschef Thomas Lunacek sagt: „Ich finde das richtig und in Ordnung.“
Allerdings gibt es durchaus noch Differenzen in Details. Bislang sieht die Vereinbarung zwischen den Fraktionen vor, die Diäten an die Einkommensentwicklung der erwerbstätigen Bevölkerung zu koppeln. In der SPD-Fraktion ist die Mehrheit dafür, auch die Einkommensentwicklung von Arbeitslosen und Rentnern in die Berechnung einzubeziehen, sagte SPD-Fraktionschef Günter Baaske. PDS und CDU sehen dafür keine Notwendigkeit, da sich Renten ohnehin an der Lohnentwicklung orientieren.
Die Union wiederum kann sich auch die Abschaffung der freien Bahncard für die 1. Klasse vorstellen, die jeder Abgeordnete bislang auf Wunsch erhält, auch wenn er meist mit dem Auto fährt. Bisher kann jeder Volksvertreter kostenlos eine ganzjährig geltende so genannte Sonderfahrkarte für das gesamte Netz der Bahn AG in Brandenburg und die S-Bahn in Berlin beantragen (230 Euro). Auf Antrag gibt es auch noch die Jahresumweltkarte (Tarifgebiet Berlin ABC – Preis: 805 Euro). Und in den drei Fraktionen nicht ganz unumstritten ist auch die bisherige Fahrtkostenpauschale, die nicht angetastet werden soll. Sie beträgt 169 Euro im Monat für Potsdamer Abgeordnete und erhöht sich für Abgeordnete aus den Landkreisen alle 30 Kilometer Entfernung von der Landeshauptstadt um jeweils 169 Euro. Sie wird unabhängig von real gefahrenen Kilometern gezahlt.
Man könne den Mandatsträgern ja nicht vorschreiben, welches Verkehrsmittel sie benutzen, sagt der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Christoph Schulze. Und die Verpflichtung, ein Fahrtenbuch zu führen, vertrage sich nicht mit der Unabhängigkeit des Mandats. Ratlos ist auch Vietze. Prinzipiell sollte man den Abgeordneten vertrauen. Er sei aber für gute Vorschläge offen.
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