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Nach tödlichen Schuss auf Polizisten in Bayern: Brandenburger "Reichsbürger" dürfen keine Waffen besitzen
Ein "Reichsbürger" in Bayern hatte vier Polizisten durch Schüsse verletzt, ein Beamter verstarb. In Brandenburg erhalten "Reichsbürger" gar keine waffenrechtliche Erlaubnis.
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Potsdam - Nach den tödlichen Schüssen eines sogenannten Reichsbürgers auf Polizisten in Bayern weist Brandenburg daraufhin, dass dieser Personenkreis im Land vom Waffenbesitz ausgeschlossen ist. " ,Reichsbürger' gelten durchweg als nicht zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes, erhalten deshalb auch keine waffenrechtliche Erlaubnisse", sagte der stellvertretende Innenministeriumssprecher Wolfgang Brandt am Freitag. Er bestätigte damit einen Bericht in der Wochenendausgabe des "Neuen Deutschlands".
"Soweit bekannt wird, dass ein Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse der "Reichsbürger"-Szene zuzurechnen ist, wird dies zum Anlass genommen, diese zu widerrufen und die Waffen einzuziehen", erklärte er weiter. Das sei in Brandenburg bereits langjährige Praxis. Zuständige Waffenbehörde sei das Polizeipräsidium, hieß es.
Werden Reichsbürger in Brandenburg bald vom Verfassungsschutz beobachtet?
In Brandenburg werde auch überlegt, ob die gesamte "Reichsbürger"-Szene, also auch die Teile, die nicht rechtsextremistisch motiviert sind, unter Beobachtung des Verfassungsschutzes gestellt werden sollte, hieß es.
Zwischen Elbe und Oder gebe es einen bekannten Kreis von 300 Personen, die aus allen Teilen des Landes stammten, hieß es. Im Nachbarland Sachsen-Anhalt sieht die Lage anders aus. Hier werden insgesamt vier Disziplinarverfahren gegen Polizei-Bedienstete geführt, wobei es zu drei Suspendierungen kam. Zuvor hatte Bayerns Innenministerium bestätigt, dass gegen vier Polizisten der Verdacht bestehe, sie könnten der «Reichsbürger»-Bewegung angehören. Zwei Beamte seien suspendiert worden, bei den beiden anderen liefen die Verfahren noch, hieß es. (dpa)
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Georg-Stefan Russew
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