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Tagesspiegel Plus
Brandenburger Rettungsdienst: Manche Landkreise bitten Patienten zur Kasse
Einige Landkreise in Brandenburg erheben Gebühren, wenn der Rettungswagen alarmiert wird, die Patienten aber nicht ins Krankenhaus kommen. Die Gesundheitsministerin hält das für rechtens.
Von Benjamin Lassiwe
Stand:
Das Land Brandenburg unternimmt vorläufig nichts dagegen, dass einzelne Landkreise, etwa die Kreise Ostprignitz-Ruppin und Oberspreewald-Lausitz, in ihren Gebührensatzungen für den Rettungsdienst festlegen, dass Patienten an den Kosten des Einsatzes beteiligt werden können, wenn der Rettungswagen alarmiert wird, die betreffende Person aber anschließend nicht ins Krankenhaus transportiert wird.
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