Urteil: Brandenburger Trinkwasserversorger müssen Auskünfte geben
Brandenburgs Landeskartellbehörde kann jetzt leichter gegen Trinkwasserversorger ermitteln, wenn etwa der Verdacht zu hoher Wasserpreise vorliegt. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes habe die Ermittlungsbefugnisse erheblich erweitert, teilte die Behörde am Mittwoch in Potsdam mit.
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Demnach müssen nicht nur privatrechtliche, sondern auch öffentlich-rechtliche Trinkwasserversorger ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen.
Letztere hätten Auskünfte bislang regelmäßig verweigert.
Aktuell liege ein Verdacht gegen den Wasser- und Abwasserzweckverband Ahrensfelde/Eiche (Barnim) vor. Der Verband habe sich zunächst gegen die Offenlegung seiner Unterlagen gewehrt, hieß es in der Mitteilung. Nun müsse er der Kartellbehörde aber Auskunft erteilen. Bestätige sich der Verdacht, werde die Behörde eine Verfügung erlassen, nach der die Wasserpreise gesenkt werden müssen. Der Verband könne dies aber auch freiwillig tun. Er war am Mittwoch telefonisch für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Im vergangenen Jahr hat die Landeskartellbehörde niedrigere Preise für Trinkwasser bei vier privatrechtlichen Versorgern durchgesetzt.
Kunden könnten so bei den jährlichen Trinkwasserkosten - abhängig von der jeweiligen Abnahmemenge - bis zu 20 Prozent sparen. dpa
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