Schelter-Prozess: Brandenburgs Ex-Justizminister gesteht Betrug
Ex-Justizminister Schelter kann auf eine Bewährungsstrafe hoffen. Die Vorwürfe in der Anklage träfen zu, sagt sein Verteidiger. Darin ist von Betrug und Steuerhinterziehung die Rede.
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Potsdam - Er könnte mit einer milden Strafe davonkommen: Brandenburgs Ex-Justizminister Kurt Schelter hat am Donnerstag am Potsdamer Landgericht den Vorwurf des Betrugs eingeräumt. Sein Verteidiger Norbert Scharf sagte in einer Erklärung: „Der in der Anklage genannte Sachverhalte trifft zu.“ Und Schelter selbst ergänzte: „Ich stimme der Erklärung zu.“
Schelter steht seit März vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 65 Jahre alten CDU-Politiker vor, nach seinem Rücktritt als Minister im Jahr 2002 Übergangsgeld und Ruhegehalt in Höhe von rund 100.000 Euro erschlichen zu haben. Zudem soll er etwa 38.000 Euro zu wenig Steuern bezahlt und bei einem Zivilrechtsstreit im Mai 2005 vor dem Landgericht Hamburg eine falsche eidesstattliche Erklärung über die Höhe seiner Einkünfte abgegeben haben.
Zu Beginn des Prozesses in Potsdam das Gericht zur Abkürzung des Verfahrens eine Verständigung vorgeschlagen. Diese wird voraussichtlich bei der Fortsetzung des Prozesses am 14. Mai erreicht. Die Vorsitzende Richterin Ulrike Phieler-Morbach betonte, Verteidigung und Staatsanwaltschaft sollten sich auf ihre Plädoyers
vorbereiten.
Prozessbeobachter waren sich zunächst die uneins, ob die Erklärung der Verteidigung tatsächlich als Geständnis Schelters zu werten ist. Denn Scharf hatte darin auch die schwierige Situation Schelters betont. Sein Gesundheitszustand stelle eine weitere Verhandlungsfähigkeit infrage. Gerichtssprecher Frank Tiemann
erläuterte jedoch, dass die Erklärung durchaus als Geständnis gewertet werden könne.
Der zu Beginn des Prozesses vorgeschlagene Deal sieht vor, dass der Ex-Justizminister lediglich zu einer Bewährungsstrafe zwischen 9 und 18 Monaten ohne Geldstrafe verurteilt werden würde. Voraussetzung dafür ist ein Geständnis des Angeklagten. Eine Erklärung Schelters am ersten Prozesstag war aus Sicht der
Vorsitzenden Richterin „allenfalls ein rudimentäres Teilgeständnis“. Darin hatte Schelter mitteilten lassen, er habe die Übersicht über seine Einkünfte verloren und deshalb möglicherweise falsche Angaben gemacht.
Nachdem er nun am vierten Verhandlungstag alle Vorwürfe eingeräumt hatte, bat Schelter indirekt um eine milde Strafe. Er betonte, sein derzeitiges Einkommen reiche gerade für den eigenen Bedarf sowie für Unterhaltskosten und seine Schuldentilgung.
Am Vormittag waren zunächst zwei Zeuginnen befragt worden. Eine Mitarbeiterin der Steuerfahndung Potsdam schilderte dem Gericht, wie sie bei den Ermittlungen gegen Schelter vorging. Nach Angaben einer Beamtin aus der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg in Cottbus hat Schelter nach seinem Ausscheiden aus dem Amt als Minister teilweise Einkommen aus Beratungstätigkeiten nicht angegeben und deshalb zu viel Übergangsgeld erhalten. Nach wie vor stehe eine Forderung von 21.600 Euro im Raum.
Susann Fischer
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