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Richter bestätigen bisherigen Ausschluss: Brandenburgs Verfassungsgericht weist AfD-Klage ab
Die AfD wollte ihren Kandidaten in die Parlamentarische Kontrollkommission bringen, die den Verfassungsschutz in Brandenburg kontrolliert. Dreimal fiel Andreas Galau, ehemaliges "Die Republikaner"-Mitglied, beim Parlament durch. Die AfD klagte dagegen – und verlor.
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Potsdam - Der bisherige Ausschluss der brandenburgischen AfD-Landtagsfraktion von der Kontrolle des märkischen Verfassungsschutzes verstößt nicht gegen geltendes Recht. Das Landesverfassungsgericht wies am Freitag in Potsdam eine Klage der AfD gegen die mehrfache Ablehnung ihrer Kandidaten durch den Landtag zurück. Die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) sei kein normaler Landtagsausschuss, Kandidaten dürften bei der Wahl wegen der besonderen Aufgaben des Gremiums auch wegen Vertrauensbedenken abgelehnt werden, sagte Gerichtspräsident Jes (rpt. Jes) Möller in der Urteilsbegründung. (Az.: VfGBbg 57/15) Brandenburgs Verfassung sehe kein Entsendungsrecht der Fraktionen in das zu besonderer Geheimhaltung verpflichtete Kontrollgremium vor, sagte Möller. Vertrauen in die fachliche Kompetenz und die Verschwiegenheit der PKK-Mitglieder seien legitime Voraussetzungen für die Wahl in das Gremium. Es bestehe keine Pflicht des Parlaments, Abgeordnete, die nicht das Vertrauen des Landtags besitzen, zu wählen. Dies dürfe jedoch nicht dazu führen, dass Minderheiten im Parlament bei der Wahl gänzlich übergangen werden, betonte Möller.
So sollte durch eigene Verfahrensregeln bei fehlendem Vertrauen in einzelne Kandidaten sichergestellt werden, dass eine ungerechtfertigte Beeinträchtigung des Vorschlagsrechts der Fraktionen unterbleibe, empfahl Möller dem Landtag. Den Kandidaten müsse das Recht eingeräumt werde, Vertrauensbedenken beispielsweise durch persönliche Anhörung auch ausräumen zu können. Dabei könne ähnlich wie bei der Nominierung von Verfassungsrichtern verfahren werden, die sich persönlich vorstellen müssten.
Landtag Brandenburg hat AfD-Kandidaten mehrfach abgelehnt
Die seit 2014 im Potsdamer Landtag vertretene rechtspopulistische Partei wollte mit ihrer Klage durchsetzen, dass sie selbst entscheiden darf, welches Fraktionsmitglied in die Parlamentarische Kontrollkommission entsandt wird. Der Landtag hatte die Wahl der beiden bisher von der AfD nominierten Kandidaten wegen deren rechtsextremer Vergangenheit mehrfach abgelehnt. Nach Einschätzung von AfD-Kritikern kommen nur vier der insgesamt zehn Abgeordneten der AfD für eine Wahl in das Gremium infrage.
AfD-Anwalt Hans-Joachim Berg argumentierte in der mündlichen Verhandlung, die PKK sei trotz spezieller Regelungen im Verfassungsschutzgesetz ein normaler Landtagsauschuss. Damit stehe der Fraktion gemäß Landesverfassung auch ein Besetzungsrecht zu, das nicht eingeschränkt werden dürfe. Der Ausschluss eines Kandidaten sei nur im Fall eines Parteienverbots legitim.
Die PKK sei kein normaler Ausschuss
Der zuletzt mehrfach nominierte AfD-Abgeordnete Andreas Galau sei zudem seit mehr als 20 Jahren Beamter auf Lebenszeit des Landes Berlin und damit zur Verfassungstreue verpflichtet, argumentierte Berg. Seine Mitgliedschaft in der Partei „Die Republikaner“ in West-Berlin von 1987 bis 1990 liege vor der vorübergehenden Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz.
Brandenburgs höchstes Gericht folgte mit seiner Entscheidung der Argumentation von Landtagsdirektor Detlef Voigt, die PKK sei kein normaler Ausschuss, sondern ein spezielles Gremium mit besonderen Aufgaben. (epd)
Yvonne Jennerjahn
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