Brandenburg: Braun braucht kein Übergangsgeld mehr
Der Berliner Ex-Senator will ab April auf Zahlungen verzichten, weil seine Kanzlei wieder gut läuft
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Berlin - Nach elf Tagen Amtszeit als Justiz- und Verbraucherschutzsenator bat der CDU- Politiker Michael Braun im Dezember um seine Entlassung. Braun schied aus dem Amt, nachdem bekannt geworden war, dass er in seiner beruflichen Tätigkeit als Notar Kaufangebote von Schrottimmobilien beurkundet hatte.
Nach dem alten Senatorengesetz steht Braun für ein halbes Jahr ein Übergangsgeld von bis zu 50 000 Euro zu, abzüglich anderer Einkünfte. Ab April will er nun auf dieses Geld verzichten. „Er macht das zu einer großen Geste, was eine Selbstverständlichkeit ist“, sagte der Rechtspolitiker der Linken, Klaus Lederer. Der parlamentarische Geschäftsführer der Piraten, Martin Delius, und der Grünen-Rechtspolitiker Dirk Behrendt sprechen von einer „reichlich späten Entscheidung“ Brauns.
Der CDU-Politiker begründet seine Entscheidung damit, dass er sich nach dem Ausscheiden aus dem Amt sofort um sein Büro gekümmert habe. Heute sei er „so weit“, dass er auf das Übergangsgeld verzichten könne.
Braun trat im Dezember nicht zurück, sondern bat den Regierenden Bürgermeister um seine Entlassung. Zwischen Rücktritt und Entlassung gab es nach dem alten Senatorengesetz den feinen Unterschied, der dem scheidenden Regierungsmitglied ein Übergangsgeld garantierte. Ein Rücktritt ist für den Steuerzahler dagegen gratis. Das Übergangsgeld wurde für mindestens sechs Monate gewährt. Drei Monate in Höhe des Amtsgehaltes, des Ortszuschlags der Stufe 1 und des Familienzuschlags. Für die restlichen drei Monate wird „nur“ noch die Hälfte dieser Bezüge gezahlt. Für den Dezember, den ersten Monat, in dem er sein Amt antrat und wieder verließ, durfte Braun die Senatorenbezüge mit einem Grundgehalt von rund 11 000 Euro brutto behalten. Ab dem zweiten Monat wurden aber alle privaten Erwerbseinkünfte auf die Summe angerechnet. Wie viel Übergangsgeld Braun bisher erhalten hat, ist nicht bekannt. Auf eine Anfrage reagierte Braun am Sonntag nicht.
Das Berliner Senatorengesetz wurde in der letzten Plenarsitzung mit Stimmen von SPD, CDU und den Grünen geändert. Demnach wird das Übergangsgeld nur noch für diejenige Zahl von Monaten gezahlt, die ein Senator ohne Unterbrechung im Amt war – maximal für zwei Jahre. Sabine Beikler
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