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Brandenburg: Bundesgerichtshof hebt Urteil gegen Mutter eines getöteten Babys auf

Berlin - Gegen eine 23-jährige Berlinern, die ihr Baby getötet haben soll, muss neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof hob ein Urteil des Berliner Landgerichts vom Dezember 2007 auf, wie die „Berliner Zeitung“ berichtet.

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Berlin - Gegen eine 23-jährige Berlinern, die ihr Baby getötet haben soll, muss neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof hob ein Urteil des Berliner Landgerichts vom Dezember 2007 auf, wie die „Berliner Zeitung“ berichtet. Die 23-Jährige soll ihren fünfeinhalb Monate alten Sohn im November 2006 misshandelt und das schwer verletzte Kind unter den Reifen eines parkenden Autos gelegt haben. Da sie unter einer schizophrenen Erkrankung leidet, wurde sie auf Dauer in eine geschlossene psychiatrische Klinik eingewiesen. Die obersten Strafrichter sehen die Beweise für eine Täterschaft der Frau als lückenhaft an, wie das Blatt weiter berichtete. Die Berliner Richter hätten sich nicht genügend mit „zahlreichen Beweisanzeichen“ für eine Täterschaft des Vaters auseinandergesetzt, befand der BGH. Demnach hatte der Vater des Kindes ebenfalls psychische Probleme und galt als gewalttätig. Er soll die 23-Jährige während der Beziehung mehrfach geschlagen haben, sie hatte sich deshalb von ihm getrennt. Bei der Schilderung seines Alibis vor dem Landgericht habe er sich in Widersprüche verwickelt. ddp

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