Brandenburg: Bürgermeister in Kreistag
Städte- und Gemeindebund will anderes Wahlrecht
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Städte- und Gemeindebund will anderes Wahlrecht Potsdam - Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hat nach seiner gestrigen Präsidiumssitzung in Potsdam eine Änderung des Brandenburgischen Wahlgesetzes gefordert. „Wir wollen, dass die hauptamtlichen Bürgermeister aus den Kommunen ihr Knowhow auch in den Kreistagen einbringen dürfen“, sagte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes, Werner Große (CDU), nach der Sitzung den PNN. Damit strebe man eine Regelung an, wie sie in den meisten anderen Bundesländern bestehen würde. Bislang ist es in Brandenburg übliche Praxis, dass Bürgermeister bei den Kommunalwahlen zwar für den Kreistag kandidieren, ihre Stimmen dann aber auf Nachrücker verteilen. Nach derzeitiger Rechtslage müssten sie ihr Amt niederlegen, um das Kreistagsmandat annehmen zu können. „Die Wahlerfolge bei den Kreistagswahlen zeigen, dass auch die Wähler ihre Bürgermeister in den Kreistagen wünschen“, sagte Große. Für viele Verantwortungsbereiche der Landkreise, wie Kita oder Schule, würden Bürgermeister ohnehin in der Verantwortung stehen. „Dann möchten sie auch im Vorfeld mitbestimmen dürfen“, so Große. Die Befürchtung, dass sie in den Kreistagen nur noch ihre eigenen Städte und Gemeinden im Blicke haben, sei ungerechtfertigt. „Bürgermeister sitzen auch in den Regionalen Planungsgemeinschaften an einem Tisch und fassen fast alle Beschlüsse im Konsens.“ Große, selbst Bürgermeister von Werder (Havel), betonte, dass die Arbeit in den Kreistagen durch die Kenntnisse der Bürgermeister weiter qualifiziert werden könnte. Bei der Erarbeitung und Durchsicht von Vorlagen könnten ihre Gemeindeverwaltungen zum Einsatz kommen. „Vielleicht hat man aber auch Angst davor, dass wir genauer auf den Kreishaushalt, die Umlagenentwicklung und die wirtschaftlichen Betätigungen der Landkreise schauen.“ hkx
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