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Brandenburg: Busunglück: Anklage will Bewährung Unfallursache ist weiter umstritten

Potsdam - Der Prozess um das tragische Busunglück im September 2010 am Schönefelder Kreuz mit 14 Toten könnte mit einem milden Urteil für die Angeklagte enden. Staatsanwalt Gerd Heininger forderte am gestrigen Freitag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Potsdam eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, die allerdings auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden soll.

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Potsdam - Der Prozess um das tragische Busunglück im September 2010 am Schönefelder Kreuz mit 14 Toten könnte mit einem milden Urteil für die Angeklagte enden. Staatsanwalt Gerd Heininger forderte am gestrigen Freitag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Potsdam eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, die allerdings auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Die 38-Jährige habe „verkehrswidrig und unbewusst fahrlässig“ gehandelt. In seinem Schlusswort wies Heininger ausdrücklich darauf hin, dass es in dem Prozess „nicht um Rache oder Schadenswiedergutmachung, sondern um eine ehrliche juristische Aufarbeitung“ gehe. Der damals noch beim Berliner Polizeipräsidium angestellten Frau wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft soll sie einen Fahrfehler begangen haben, indem sie am Schönefelder Kreuz in der Auffahrtkurve zur A10 in Richtung Frankfurt (Oder) auf regennasser Straße zu stark beschleunigt und die Kontrolle über das Fahrzeug verloren habe, das daraufhin unkontrolliert über die Autobahn schleuderte und mit einen polnischen Reisebus kollidierte. Der Busfahrer wollte ausweichen und prallte mit voller Wucht gegen einen Brückenpfeiler. Dabei starben 14 Menschen, 37 wurden teils schwer verletzt.

Die Nebenklage des Busfahrers forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung mit dem Hinweis, die Angeklagte habe sich bei den Opfern nicht entschuldigt. Verteidiger Carsten R. Hoenig dagegen forderte vom Gericht, „im Zweifel für die Angeklagte“ zu entscheiden, weil der Prozess keine eindeutigen Ergebnisse gebracht habe. Ein konkretes Strafmaß erwähnte er nicht.  Das Gericht hatte zuvor Hoenigs Antrag abgelehnt, die Asphaltdecke der Autobahnauffahrt nach ernsten Hinweisen auf Ölverschmutzung begutachten zu lassen. Zeugenaussagen zufolge soll sich auf der Auffahrt nach länger andauerndem Regen ein Ölfilm bilden. Das Gericht verwies auf zwei Gutachter, die einen Fahrfehler der Berlinerin als Unfallursache attestierten. Durch ein weiteres Gutachten hätte der Prozess unterbrochen werden müssen und wäre wegen des Zeitaufwands womöglich sogar geplatzt. Hoenig kritisierte den Beschluss, damit nehme das Gericht das Ergebnis der Beweisaufnahme vorweg. Die Gutachter seien nicht ausdrücklich von einem Fahrfehler ausgegangen. Aus diesem Streitpunkt heraus könnte laut Prozessbeobachtern ein Revisionsgrund entstehen, das Urteil angreifbar werden. Es soll am 1. Juni verkündet werden. axf

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