
© Andreas Klaer
Brandenburg: Camping unter 14 verboten
Wo Lehrer besonders gerne Urlaub machen: Der Ausflugsort in Fürstenberg wird als „Campingplatz für Erwachsene“ beworben.
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Fürstenberg - Kein Ort für Kinder: Ein Campingplatz am Großen Wentowsee (Oberhavel) nimmt keine Gäste unter 14 Jahren auf und stößt damit bei Diskriminierungsexperten auf Kritik. „Wir wollen Ruhe verkaufen. Unser Platz lebt vom Vogelgezwitscher“, sagte Betreiberin Christiane Erdmann am Dienstag und bestätigte Medienberichte. „Bei uns wird man am Morgen von Vögeln geweckt und nicht von Kindern.“ Die Zielgruppe? „Wir haben viele Gäste, die im Alltag mit Kindern arbeiten – als Lehrer oder im sozialen Bereich. Und die sagen: In unserer Freizeit wollen wir einfach abschalten.“ Im Netz wird der Ausflugsort als „Campingplatz für Erwachsene“ beworben.
Erholungsorte nur für Erwachsene sind in Großbritannien ganz normal
Erdmann – selbst Mutter von zwei kleinen Kindern – verwies darauf, dass solche Erholungsorte nur für Erwachsene etwa in Großbritannien ganz normal und dort völlig unumstritten seien. Zudem gebe es in der Nähe ihres Platzes eine Ausweichmöglichkeit: „Wir arbeiten mit dem Campingplatz am Ellbogensee zusammen, der sich auf Kinder und Familien spezialisiert hat. Wir schicken uns dann die Gäste zu.“ Erst vor Kurzem hatte ein Hotel in Bad Saarow (Oder-Spree) viel Kritik einstecken müssen, weil es nur noch Gäste ab 16 Jahren beherbergt. Im vergangenen Jahr hatte zuvor ein Wirt in Düsseldorf in sozialen Netzwerken für Aufregung gesorgt, der einen Teil seines Biergartens mit dem Schilder „Keine Kinder – Keine Hunde“ absperrte.
Skepsis bei der Antidiskriminierungsstelle
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sieht das Geschäftsmodell, Kinder außen vor zu lassen, kritisch. Eine Regelung, bei der Hotels oder Campingplätze nur Erwachsene zulassen, könne gegen geltendes Recht verstoßen. „Die Frage ist, ob es einen sachlichen Grund für solch eine unterschiedliche Behandlung gibt“, heißt es es in einem Statement. „Vor drei Jahren hat einmal ein Gericht geurteilt, das „gänzliche andere Ruhe- und Erholungsbedürfnis“ von Erwachsenen im Vergleich zu Kindern sei ein solcher sachlicher Grund“. Bei der Antidiskriminierungsstelle sieht man eine solche Logik mit Skepsis. „Denn wenn Kinder pauschal ausgeschlossen werden, benachteiligt das ja auch die Eltern, die ein Hotel oder einen Campingplatz als Familie dann nicht besuchen können. Dann werden auch die Erwachsenen benachteiligt, und zwar wegen des Alters ihrer Kinder.“
Erdmann sagte, ihre Altersbegrenzung solle nicht persönlich genommen werden. „Das ist eines von vielen Konzepten. Ich bin Nichtraucher und gehe dann auch gezielt nicht in die Raucherkneipe. Ich verstehe auch nicht, dass man sich so darüber aufregen kann.“ Christof Bock
Christof Bock
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